Naja es mag schon verschieden empfindliche Nasen geben aber ich hatte auch schon Pansen der gestunken hat und habe jetzt welchen der nicht stinkt. Da wird es schon ein wenig auf die Frische und auf die Verarbeitung ankommen.
Beiträge von Bates
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Wir haben einen großen Gefrierschrank mit 5 Schubladen und eine davon gehört Lilly. Da bekomme ich so 7-8 kg Fleisch rein und das hält dann auch fast 2 Monate. Hätte ich einen größeren Hund wäre es schon schwieriger weil ich selbst nur ein kleines Gefrierfach im Kühlschrank habe und meine Großmutter mir netterweise 1 Fach im Gefrierschrank abtritt (wir wohnen im gleichen Haus).
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Dienstag ist bei uns Innereientag. Es gab Herz, Leber, Niere mit Karotten-Rote Beete-Matsch (beides Olewo). Für morgen habe ich Rindfleisch im Kühlschrank stehen da gibt es dann eine der üblichen "Beilagen" dazu.
Außerdem habe ich für die heißen Tage wieder 2 Nassfutter-Eis-Kongs im Gefrierfach.
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Ich habe es beim Tierarzt gekauft und ggf. kann es dir noch die Apotheke bestellen. Frei verkäuflich im Tiergeschäft ist es nicht soweit ich weiss.
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Lilly verträgt Advantix problemlos. Sie hatte dieses Jahr auch noch keine einzige Zecke obwohl ich das Advantix nach einmaligem Gebrauch gar nicht erneuert habe. Im Urlaub würde ich das Advantix aber wieder nehmen. Du wirst wohl leider individuell ausprobieren müssen ob der Hund das verträgt oder nicht.
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Eine möglich, wenn nicht sogar die einzige, Lösung wäre ein Not-Tierarzt bzw. Tierklinikbesuch. Ruf einfach bei deinem Tierarzt an. Normalerweise haben die eine Notrufnummer auf dem Anrufbeantworter.
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Da Lilly Frauchen etwas faul und einfallslos ist packen wir einfach Nassfutter in den Kong und frieren es dann ein. Ich barfe zwar aber habe auch immer ein paar Real Nature Dosen für Notfälle im Keller stehen. Lilly schmeckt es jedenfalls gut, sie braucht dafür etwa 45-60 Minuten.
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Da müsst ihr jetzt einfach durch und konsequent weiter die Stubenreinheit üben. Wie beim ganz kleinen Welpen nach dem Schlafen, Essen, Spielen raus bringen und loben loben loben wenn die Pfütze draußen landet. Ich würde den Hund so gut es eben geht im Auge behalten und falls er sich zum Pinkeln setzt sofort hoch heben, "nein" sagen und raus bringen. So wie es eben schon beschrieben wurde.
Es ist normal das Hunde die ein "Katzenklo" oder eine Zeitung angeboten bekommen nicht richtig stubenrein werden. Hunde verknüpfen eben nicht wie Katzen das man nur im Klo pinkeln darf sie orientieren sich eher am Untergrund und der Umgebung. Sie müssen praktisch verknüpfen "draußen hui, innen pfui". Es würde euch sicher nicht gefallen wenn euer später erwachsener Hund sich gemütlich bei Freunden auf einer Zeitung, die vielleicht zufällig noch auf dem Sofa liegt, nieder lässt und los pinkelt.
Ich finde es auch nicht ok wenn ein Welpe mehrere Stunden nicht raus kann und allein sein muss, weil die Besitzer arbeiten sind. Da hätte man jemanden organisieren müssen der den Hund in der Abwesenheit betreut und auch ein wenig Erziehung übernimmt. Jedes Lösen in der Wohnung festigt das Verhalten, das wird also dauern bis ihr das wieder raus bekommt. Wenn der Hund jetzt weiter alleine wäre würde er vermutlich auch immer weiter in die Wohnung pinkeln.
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Bei dieser Auslegung wäre des Gesetzt ja wirkungslos

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Auszug TierSchG
ZitatAlles anzeigen§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn1.
der Eingriff im Einzelfalla)
nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b)
bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,2.
ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,
3.
ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,
4.
das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5.
zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.