Also wir haben jetzt für die 3 Jahre Impfung genausoviel bezahlt wie früher für die Jahresimpfung,-ist wohl auch ein Grund warun die TA es nicht sooo gerne sagen das es möglich ist.
Ob es Preisunterschiede bei den Mitteln gibt weiß ich leider nicht.
LG Beate
Beiträge von Timmboy
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Steffi lies mal oben meinen Beitrag da werden die zwei Hersteller genannt.
LG Beate -
Wie wäre es denn wenn ihr einfach ein neues Thema eröffnet und dann mal nach Rezepten fragt?
Man könnte sie dann ins Forum schreiben und jeder hätte was davon!
LG Beate -
Durch die Änderung der deutschen Tollwutverordnung ist es nun auch in Deutschland möglich, Haustiere für drei Jahre (Hunde) oder für vier Jahre (Katzen) gegen Tollwut impfen zu lassen. Es sind derzeit zwei Tollwutimpfstoffe am deutschen Markt, die bereits die Mehrjahreszulassung besitzen, und zwar von Essex und von Pfizer. Es wird erwartet, daß andere Impfstoff-Hersteller für ihre Produkte im Laufe dieses Jahres ebenfalls die Mehrjahreszulassung erhalten.
Tierhalter/innen sollten darauf bestehen, daß ihre Katzen oder Hunde einen Mehrjahresimpfstoff bekommen und daß der Tierarzt den nächsten Tollwutimpftermin entsprechend im EU-Heimtierpaß einträgt.
Es empfiehlt sich deshalb, sich beim Tierarzt den EU-Heimtierpaß zu besorgen, auch wenn man ihn nicht für Auslandsreisen mit dem Haustier braucht. Die alten Impfpässe haben i. d. R. keine Rubrik, in der der Tierarzt einträgt, daß die nächste Tollwutimpfung in drei (Hunde) oder vier Jahren (Katzen) fällig wird.
Viele Tierhalter/innen haben berichtet, daß Tierärzte nicht bereit sind, auf die jährliche Tollwutimpfung zu verzichten. Dabei werden allerlei merkwürdige Behauptungen vorgebracht.
Beispiele:
- Es wird rundweg abgestritten, daß jetzt auch in Deutschland Mehrjahresimpfungen gegen Tollwut rechtlich möglich seien. Das ist nachweislich nicht wahr (siehe auch Menüpunkt Links, Link zur TVO).
- Es wird behauptet, es gebe noch gar keine deutschen Tollwutimpfstoffe mit Dreijahreszulassung – das ist nachweislich nicht wahr.
- Es wird behauptet, die Dreijahrestollwutimpfstoffe seien schlechter verträglich als Einjahrestollwutimpfstoffe – das ist nicht wahr, denn es handelt sich um dieselben Produkte wie früher, es wurde nur die Zulassung geändert.
- Es wird behauptet, daß für den mehrjährigen Impfschutz noch einmal neu grundimmunisiert werden müsse (dh, der Hund müsse zwei Tollwutimpfungen im Abstand von vier Wochen bekommen).
- Es wird behauptet, daß Jungtiere mehrmals gegen Tollwut geimpft werden müßten. Richtig ist jedoch, daß bei der Tollwut-Grundimmunisierung der Katzen- oder Hundewelpen entsprechend den Gebrauchsinformationen der Hersteller vorzugehen ist. Bei den bereits zugelassenen Mehrjahresimpfstoffen (Stand: April 2006) ist nur EINE Impfung im Alter von mindestens zwölf Wochen vom Hersteller vorgeschrieben. Es kann allerdings sein, daß ein Jungtier von einer zusätzlichen Tollwutimpfung profitiert, und zwar dann, wenn ein bestimmter Impftiter für die Einreise zum Beispiel nach England durch Labortest nachgewiesen werden muß (0,5 I.E.). Ein bestimmter Tollwutimpftiter ist jedoch nicht nötig, wenn man das Tier NICHT in ein Land mit Titernachweispflicht mitnehmen möchte. Die deutsche Tollwutverordnung verlangt KEINEN Mindestimpftiter, sie verlangt nur die ordnungsgemäße Impfung entsprechend den Angaben des Impfstoff-Herstellers, also entsprechend den Beipackzettel-Angaben zur Grundimmunisierung von Jungtieren und zu den Zeitabständen der Wiederholungsimpfung bei ausgewachsenen Tieren.
Wenn der Tierarzt sich querstellt, sollten Tierhalter/innen für die Drei- oder Vierjahrestollwutimpfung einen anderen Tierarzt aufsuchen.
Neue Fassung der deutschen Tollwutverordnung:
Mit Datum 20. Dezember 2005 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) die deutsche Tollwutverordnung geändert.
Dies ist der entscheidende neue Passus:
„Begriffsbestimmungen“, Paragraph 1:
Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
(....)
3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.