Yay, Steuerfrage!
Bitte - bittebitte - ich bin die Oberidiotin in solchen Belangen ! - nur Antworten, die ich verstehe ohne Paragraphenzeichen, die wirken bei mir wie ein Ausschalter. Ich bin richtigrichtig blöd bei sowas.
Ich habe einen Hauptjob im öffentlichen Dienst, nicht verbeamtet, werde vom Landesamt für Besoldung bezahlt. Und nun habe ich eine Nebentätigkeit. Eigentlich wurde mir gesagt, der Nebenjob sei auch über das Landesamt besoldet, dann hätte es auch keine Probleme gegeben, mein Gehalt wäre einfach höher gewesen, die Steuerklasse gleich geblieben.
Ist nun aber nicht so, der Nebenjob (Lehrauftrag) wird direkt von der Uni bezahlt.
Ich kriege kein monatliches Gehalt, sondern eine Art Honorarvergütung am Ende des Semesters.
Muss ich mich jetzt beim Finanzamt melden? Oder erst wenn ich die Rechnung stelle?
Und wie viel ist Steuerfreibetrag pro Kalenderjahr (?) bei Nebentätigkeit? (ich finde da nur Ehrenamt und Übungsleiter und so, da wird ja Lehrauftrag nicht dazu gehören.)
ich verdiene 40 Euro pro "Stundeneinheit", wobei mir auch nicht klar ist, ob eine "Stundeneinheit" ein Seminar von 90 Minuten meint. Wenn das so wäre, wären das grob überschlagen 480 Euro pro Monat. Aber ich verdiene ja nur in der Vorlesungszeit, in den Semesterferien nicht. Also 4 Monate Verdienst (im Februar dann Abrechnung), 2 Monate kein Verdienst (danach muss man mal sehen, wie's weitergeht, ggf. wieder 4 Monate Verdienst).
Ist es jetzt so, dass das Finanzamt sagt: Bis Ende 2021 war das ein Zuverdienst von ca 1000 Euro, das lassen wir so?
Und in 2022 wären es dann vielleicht 1000 Euro + vielleicht 3000 Euro im Sommersemester, das ist dann auf jeden Fall ein Fall für wir möchten 2000 Euro zurück haben?
Sorry, ich stell mich megablöd an, ich bin irgendwie schon immer nur besoldet durch das LBV und verstehe gar nicht, was ich jetzt machen muss. Und ob sich der Nebenjob halbwegs lohnen wird.