Hi.
Hiiiiii.
Na? Sonntag Nachmittag, blödes Wetter und ihr denkt euch: "wenn doch nur jemand ne Immoilienfrage stellen würde, dann wäre mir nicht so fad!"
Ich kenn euch doch!
Hier eine kleine Aufgabe:
Zitat
Dargestellt werden in dieser Übersicht rechtsverbindliche Bebauungspläne und weitere gültige Satzungen sowie Bebauungspläne und Satzungen, die sich im Aufstellungsverfahren befinden.
Flächen, welche nicht farbig hinterlegt sind, liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bzw. einer Satzung. In diesen Fällen wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach den §§ 34 oder 35 Baugesetzbuch beurteilt. Wenn Sie Fragen zu den Beurteilungskritierien haben, sprechen Sie uns gerne an.
Die Fläche, die uns interessiert, ist nicht farbig hinterlegt. Darauf steht ein Haus, das als EFH genutzt wurde.
Das Ganze liegt im Außenbereich, damit fällt das ganze unter § 35.
In der direkten Nachbarschaft existieren mehrere Häuser, die nicht zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören und die recht unterschiedlich aussehen. Es handelt sich zum Teil um relativ neue EFH und MFH.
Das interessante Haus ist genehmigt errichtet (1971), allerdings ohne Genehmigung für einen Anbau, der aber schon ewig steht und scheinbar geduldet wird. Ebenso scheinen Keller und Ausbau des Dachgeschoss nicht genehmigt zu sein, aber geduldet zu werden.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass meine Chancen nicht so wahnsinnig schlecht stehen, dort bauliche Veränderungen vorzunehmen? Das klingt doch erst mal nicht so extrem abwegig, oder?
(jaha, ich ruf ja morgen beim Bauamt an. Aber ich bin so hyper gerade)