nee, also, die künstlerische Arbeit existiert bereits und hat leider ganz feste Vorgaben. Da darf man leider weder Makramee, noch flexen, noch Schlachboote. Sonst bin ich die Beuys-Reinigungskraft Teil 2 (und das wieder im Bergischen Land, das kann ich nicht verantworten!) 😄
Wie sich herausstellte, wiegt eines dieser Boote die von mir angezweifelten 750kg. Jetzt wird's lustig! 🙈
Aber ich hab schon wieder eine komplett neue Frage entwickelt, diesmal für die juristisch sicheren!
Wenn ich einen Vertrag habe, der ausgefüllt werden muss, der aber ein richtig blödes Word-Dokument ist, das richtig doll unübersichtlich gelayoutet ist - darf ich das dann "schön" machen und als ausfüllbares pdf anlegen, wenn ich den Inhalt nicht ändere? Oder ist das unübersichtliche Aussehen des Vertrags irgendwie juristisch wichtig?