In NRW wird das differenziert betrachtet. Man prüft, inwieweit der Spickzettel bei der Lösung der Aufgaben geholfen hat. Hat er keinen Bezug zu den geprüften Inhalten, kann man es mit etwas Meckern ignorieren. Man kann auch die Prüfung bis zu dem Zeitpunkt des Entdeckens mit 0 Punkten berechnen und weiterschreiben lassen. Oder nachschreiben lassen. Oder mit 6 bewerten wenn der Betrugsversuch umfassend war.
Die Prüfungsvorsitzenden dürfen das in NRW entscheiden oder auch die Schulleitung.