Hmm ist das kompliziert.. im Jagdrecht steht:
LJG NDS §9 (5) Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte der Grundstücke eines befriedeten Bezirks dürfen... Füchse, Marder, Iltisse, Hermeline, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutrias und Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen, soweit diese Befugnis nicht im Rahmen einer beschränkten Jagdausübung anderen zur Jagd befugten Personen übertragen ist. 'Die Verbote des § 19 des Bundesjagdgesetzes und die Bestimmungen des § 24 dieses Gesetzes sowie die jagdrechtlichen Vorschriften über die Setz- und Aufzuchtzeiten gelten entsprechend.
Also dürfte er, wenn er vom Eigentümer benachrichtigt wird auch ohne Jagdschein auf dem Grundstück des Eigentümers einen Hund zum Einsatz nehmen?!
Ich checks nich.. gefühlsmäßig hätte ich gesagt, er braucht den Schein und der Hund die Brauchbarkeit...