Ok, ich hab das jetzt mal fortgeführt bzw. erweitert...
Petition gegen Tiermißbrauch
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Mißbrauch von Tieren, egal welcher Art ganz verboten und wieder unter Strafe gestellt wird. Erinnert wird hierbei an den 1969 aufgehobenen § 175 b StGb.
(Der § 175 b lautete: „Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“)
Begründung:
Das Tierschutzgesetz nach § 1 sagt aus, das niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Es gibt KEINEN Grund, der rechtfertigen würde, einem Tier durch den Mißbrauch oder ähnlichem Schaden, Schmerzen oder Leid zuzufügen.
Auch wenn es viele Menschen gibt, die behaupten, ein Tier komme dadurch nicht, oder nur geringfügig zu schaden, so gibt es hierfür ausreichend Beweise, die das Gegenteil aufzeigen.
Ein Tier mit vollen Bewusstsein und Vorsatz zu missbrauchen darf nicht länger toleriert werden ! Außerdem darf es keine Rolle spielen, ob der Täter sein eigenes Tier mißbraucht (was bisher straffrei ist) oder dazu ein fremdes Tier „benutzt“ (was als Sachbeschädigung gilt)
Das Tier muss vor körperlichen und /oder seelischen Übergriffen durch den Menschen geschützt werden. Auch darf es nicht mehr egal sein, ob bei dem Tier Schmerzen oder Folgeschäden oder ähnliches nachgewiesen werden können oder nicht.
- Ein Tier darf nicht zu sexuellen Handlungen gezwungen werden.
- Ein Tier darf nicht mit dem Gebrauch von Objekten sexuell mißhandelt / mißbraucht werden.
- Die Aufzeichnung von sexuellem Mißbrauch mit Videogeräten oder ähnlichem von Tieren muss unter Strafe gestellt werden.
- Die Tötung oder den Mißbrauch von Tieren zur sexuellen Befriedigung oder Erniedrigung der Tiere muss verboten werden.
Allein der Tatbestand des Mißbrauchs muss wieder unter Strafe gestellt werden !!!
Einige Definitionen von sexuellem Mißbrauch:
- oral-genitale Handlungen (Fellatio, Cunnilingus)
- genitale Handlungen (Anal- und Vagianalverkehr, Einführen von Fremdobjekten, Einführen von Fingern, Händen, Armen)
- Masturbation
- Frotteurismus (Reiben des gesamten Körpers/Genitalien am Tier)
- Voyeurismus (Beobachten Dritter bei sexuellen Handlungen)
Zum Vergleich, in welchen Ländern / Staaten Tiermißbrauch unter Strafe steht:
Kanada, Frankreich, Ghana, Indien, Holland, Neuseeland, Singapur, England, in 30 Staaten in Amerika, Türkei, Sambia,
Skandinavien, Norwegen und Schweden werden voraussichtlich folgen