ZitatIst ja schonmal gar nicht so schlecht.
Ich überlege gerade, wie man da noch rankommen könnte, außer über die Sache mit den Schmerzen.. Irgendetwas, das noch ausschlaggebend für ein Verbot sein könnte..
Eine Würde hat ein Tier im strafrechtlichen Sinne ja leider nicht...
Vielleicht könntest du als Argument die sittliche Verrohung und den Jugendschutz irgendwie anführen... kompliziert, aber vielleicht fällt mir ja noch was ein..Ach ja, ich würde das mit dem absoluten Vorsatz wegnehmen.
Es gibt im strafrecht drei Formen von Vorsatz (dolus directus 1.Grades, dolus directus 2.Grades und dolus eventualis).Gerde der letzte beschreibt auf deutsch den bedingten Vorsatz, der würde dem Wortlaut irgendwie nicht unter das ,,Absolut" fallen. Also vielleicht eher einfach nur ,,Vorsatz"...
Danke, lieb von dir... das mit dem Verrohen etc. könnte man einfügen. Vielleicht auch mit dem Hinweis, dass es durch die Vielzahl von Handy und Co zur massenweisen Verbreitung kommen kann... Und ja ich änder das ab auf "Vorsatz"....
Ich freu mich auf weitere Anregungen
PS: weiß jemand, wo ich aktuelle Statistiken herbekomme??