Zitat
Krankheiten können Generationen überspringen oder sich rezessiv (also verdeckt/unterdrückt) verrben und dann in der nächstne Generation - also deinen Welpen - auftauchen. Daher ist es wohl wichtig, die Generationen davor zu kennen. Dein Hund kann kerngesund sein und trotzdem haben die Welpen eine Erbkrankheit.
Womit wir auch bei deinem letzten Punkt sind mit dem Beginn der Züchtung: Jeder neue Züchter, der einen ersten Wurf hat, kann sich bei seinem Verband die Papiere seiner Elterntiere anfordern und die Stammbäume nach eben diesen Erbkrankheiten durchforsten.
Die allererste Züchtergeneration hat davon noch nichts gehabt, das ist wohl wahr, aber soweit wollen wir nun wohl nicht zurück in die Vergangenheit reisen oder?
Zitataußerdem habe ich auch einen kranken hund gekauft ohne es zu wissen. haften tust du dafür leider nicht.Der Hund ist im rechtlichen Sinne ein gegenstand. kaufst du einen kaputten gegenstand,kannst du ihn zurückgeben oder untauschen.nicht mehr und nicht weniger.
Nach deutscher Rechtssprechung hast du ein Recht auf Nachbesserung, also auf Ersatz der anfallenden Behandlungskosten. Genauso kannst du ihn zurückgeben oder Preisminderung verlangen. Warum das bei deiner Hündin nicht ging, weiss ich nicht, weil ich den Fall nicht kenne. Wenn du durch die diversen "ich will auch mal süsse Welpen haben" Threads ackerst, wirst du die diversen Links zu dem Thema auf Rechtsseiten und Urteile finden.
PS: Selbst Klauseln wie "gekauft wie gesehen" sind UNGÜLTIG!