Danke erstmal für die Antworten, Zaun ist schon hoch, der Junge ist über ein Spielgerüst+Tor auf der anderen Seite hoch und hat sich dann einfach plumpsen lassen, keine Ahnung, wie er wieder zurück wollte...
Könnte natürlich oben rum noch Stacheldraht ziehen lassen
(war ein Scherz!), aber da wir eh in 2 bis 3 Jahren nach Frankreich gehen werden, lohnt sich auch dieser Aufwand nicht wirklich, vermutlich bleiben die Kinder dann im Stacheldraht hängen und ich darf "wieder" zahlen (GsD mussten wir noch nix zahlen bzw. es ist auch noch nie was passiert...). 
Aber irgendwo, irgendwo (grübel) habe ich mal gelesen, dass das Schild "Betreten verboten" die Schadensersatzzahlung erheblich mindert, es muss aber ein wirkliches Betretverbot sein, nicht sowas wie "Vorsicht bissiger Hund" (mit letzterem räumt man glaube ich sogar direkt eine Teilschuld mit ein...).
Nene, dooooooooof.
Und was ist jetzt mit meinem Hund, sollte er auf unserem Grundstück einen Zaungast beißen (wohlgemerkt kann hier keiner über ein offenes Törchen o.ä. drauf ohne mein Einsehen)? Wesenstest? Maulkorb? Wasweißich?