Hallo,
und warum kümmert sich die Mutter nicht darum? Ich meine, sie wäre doch wohl eher dazu in der "Pflicht", oder?
Selbst wenn ein Tierhalteverbot bestünde, würde das den Mann wahrscheinlich ja nicht davon abhalten, sich immer wieder einen neuen Hund zu besorgen. D.h. wenn überhaupt müsste schon vorher eingeschritten werden.
Aber keinem Züchter kann man verbieten, an den Mann einen Hund zu verkaufen, außer der Mann ist nicht mehr geschäftstüchtig im Sinne des Gesetzes. Dann müsste der Züchter bei widerrechtlichem Verkauf das Tier zurücknehmen, weil der Kaufvertrag nicht rechtsgültig ist. Um einem Menschen seine Geschäftsfähigkeit abzusprechen, müsste er wahrscheinlich von einem Gericht als unmündig gesprochen werden. Dahin zukommen ist ein langer Weg und wird sicherlich nicht so einfach gemacht, weil der Mann Straftaten verübt hat. Da müssen schon ganz andere Dinge vorliegen wie z.B. bestimmte Krankheitszustände (fortgeschrittene Demenz oder andere massive geistige Einschränkungen).
Wenn es sich immer um den gleichen Züchter handelt, wäre es wohl sinnvoll dem mal ins Gewissen zu reden, dass er keinen Hund mehr an den Mann abgibt.
Viele Grüße aus HH
Silke