Das steht auf der Bahnseite:
ZitatKleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) können im Transportbehälter unentgeltlich mitgenommen werden. Wenn Sie einen Hund mitnehmen, der nicht im Transportbehälter als Handgepäck transportiert werden kann, zahlen Sie den halben Fahrpreis. Diese Regelung gilt sowohl für den Normalpreis als auch für die Sparpreise im Fernverkehr. Bei den Länder-Tickets und dem Schönes-Wochenende-Ticket sind entgeltpflichtige Hunde als Person/Erwachsener zu berücksichtigen. Bei internationalen Reisen zahlen Sie für Hunde grundsätzlich den Kinderfahrpreis 2. Klasse.
Generell gilt, dass Sitzplatzreservierungen für Hunde nicht möglich sind und ebenso keine Online-Tickets zum Selbstausdruck. Die Online-Buchung von Fahrkarten für Hunde ist hingegen per Postversand möglich, wenn Sie angeben, dass ein Kind von 6-14 Jahren ohne Begleitung verreist.
Bitte beachten Sie, dass alle Hunde, die nicht in einem Transportbehälter mitgenommen werden, an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen müssen. Blindenführhunde und Begleithunde eines schwerbehinderten Menschen sind vom Maulkorbzwang ausgenommen.
Quelle: http://www.bahn.de/p/view/angebot/zusatzticket/hunde.shtml