War es nicht so, dass viele hier im Forum Wert darauf legen, beim Einschlafen und Aufwachen dabei zu sein? Beim Aufwachen ist das aber gar nicht mehr akzeptabel deinem Text nach oder gibt es dann TKs, in denen man in den Aufwachraum darf für die Zeit?
Wenn die Räumlickeiten und der Eingriff das hergeben, spricht nix dagegen, dass der Besitzer beim Aufwachen dabei ist. Da kann man den Hund dann auch gern noch "schlafend" (ist ja eigentlich eher eine Bewusstlosigkeit) zum Besitzer geben bzw den Besitzer auf die Station lassen, warum auch nicht.
Wenn die Räumöichkeiten das nicht hergeben (bei uns zum Beispiel ist die Station ein "halber" Durchgangsraum von dem aus man Zugang zur Anmeldung, Apotheke und einem Sprechzimmer hat - so ist immer jemand da und die Tiere sind nie allein, aber es darf halt auch niemand von außen da rein wegen den Medikamenten in der Apotheke und der Hellhörigkeit des nächsten Sprechzimmers), dann kann der Besitzer halt beim einschlafen dabei sein aber nicht beim aufwachen.
Bei Eingriffen, wo das Tier nachher nicht mit nach Hause gegeben wird, sondern noch einige Zeit stationär bleiben muss, machte es eh weniger Sinn, dass der Besitzer beim Aufwachen dabei ist, weil das Tier dann idR noch aufgeregtert ist wenn es grade wach geworden ist und der Besitzer dann wieder geht.
Ausnahmen kann man immer machen bei sehr aggressiven oder sehr panischen Tieren, aber das sind ja Sonderfälle, wo man halt besondere Lösungen finden muss.
[...]
Ich denke die TÄ wusste schon was sie da tat. Und ich konnte ja auch zu jeder Sekunde anrufen fals was gewesen wäre.
Joa, das wusste sie... sich die Nachtwache sparen...
Öm, ich weis ned ob ich das vergessen hab zu erwähnen. Nala wurde nicht in einer TK operiert, sondern nur in einer kleinen Praxis.
Eine kleine Praxis sollte planbare OP's so legen, dass das Tier auf jeden Fall genug Zeit hat, um wieder einigermaße steh- und gehfähig zu sein und ansprechbar ist, oder es sollte die Möglichkeit bestehen, dass der TÄ länger bleibt bis das der Fall ist oder es sollte an die nächste Klinik mit 24/h Überwachung überwiesen werden.
Es gibt keinen Grund, außer Bequemlichkeit und Achtlosigkeit, ein narkotisiertes Tier mit nachhause zu geben. Selbst aggressive Hunde kann man in die Kofferraum des Besitzers oder (wenn sie kleiner sind) in eine geschlossene Box packen und dann kann der Besitzer damit vor Ort bleiben, bis das Tier wieder voll bei Bewusstsein ist.
[...]
Meine Katze wurde beim prakt. TA auch gleich mitgegeben und mein Hund im ersten Jahr auch.
Wer sein Tier nicht abholen konnte, fand es aufwachend im Wartezimmer auf dem kalten Fliesenboden. Dann nehme ich es lieber schlafend mit.
Und Tierklinik läuft halt wieder anders.
Dort hat er eine Wärmematte und -lampe und wird zum Wärmen noch niedlich zum Paket gemacht (im Handtuch eingewickelt) und wird überwacht.
Du hast nichts falsch gemacht, sondern das gemacht, was bei deinem TA üblich ist.
Das sollte aber nicht mehr üblich sein, auch nicht in Landpraxen und kleineren Praxen. EIn Tier in der Aufwachphase warm zu halten, weich zu lagern und zu beaufsichtigen bis es wieder bei vollem Bewusstsein ist, ist ganz normale tierärztliche Sorgfalt, keine besondere "Klinikleistung".
Natürlich hat eine Klinik andere technisches Möglichkeiten der Narkose- und Aufwachüberwachung, aber wenn man die nicht hat, dann muss das halt "manuell" gehen.
In der Praxis bei mir wäre am 18:30 niemand mehr da, oder 19 Uhr..keine ahnung wann die da nach Hause fahren.Ich denke das es da die beste Option war mir den Hund mitzugeben, als das sie dann die ganze Nacht alleine gewesen wäre.
Ähm, nein, die beste Option wäre gewesen, die OP so zu legen, das auf jeden Fall genug Zeit zum vollständigen Aufwachen gewesen wäre oder, wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht geht, so lange mit dem Hund in der Praxis zu bleiben (mit oder ohne Besitzer dabei) bis der wach ist.
Einen noch tief in Narkose liegenden Hund mitzugeben ist schlicht gar keine Option, die irgendein verantwortungsvoll handelnder und auch nur halbwegs auf dem aktuellen Stand arbeitender TA in Erwägung ziehen sollte.