Für mich ist das schon klar, ich finde nur in dem Artikel kommt das nicht so rüber.
Vielleicht lese ich es auch falsch, aber für mich steht da. "Jegliche Zucht, ist Qualzucht"
Aus dem Zusammenhang ergibt sich für mich eigentlich sehr eindeutig, was in der Schweiz als Qualzucht gilt und dass es nur um diese geht und nicht um jegliche Zucht?
Zitat aus dem Link von der vorletzten Seite:
Zitat
Von sogenannten Qual-, Extrem- oder Defektzuchten wird gesprochen, wenn gezielt erblich bedingte physiologische Ausprägungen (wie beispielsweise extreme Körpergrösse, verstärktes Muskelwachstum, spezielles Fell und Gefieder oder ein verkürzter Schädel) beziehungsweise Verhaltens- oder Entwicklungsformen gefördert werden – sei es aus wirtschaftlichen Interessen zur Produktionssteigerung oder aus ästhetischen Gründen. Diese führen zu Schmerzen, Leiden, Schäden oder anderen Würdemissachtungen wie tiefgreifenden Eingriffen ins Erscheinungsbild oder in die Fähigkeiten der Tiere, die etwa in Form von vermindertem Seh- oder Hörvermögen, eingeschränkter Beweglichkeit, gestörtem Verdauungsprozess oder Geburtsschwierigkeiten auftreten. Eine artgerechte Lebensweise ist oftmals nicht mehr möglich.
Es muss gezielt gezüchtet sein, es muss erblich bedingt sein und es muss Schmerzen/Leiden/Schäden hervorrufen oder (was wir in Deutschland nicht haben, es geht ja wie gesagt um die Schweiz) eine "Würdemissachtung" des Tieres hervorrufen.
Zitat
Aber wer besetzt dann die Gremien? Züchter, Richter, Vereinsangehörige?
Dann sind es ja immer noch die gleichen wie jetzt, die soetwas beurteilen.
Ich glaube kaum, dass man sich da nur oder auch nur überwiegend an Hundezüchter und deren Organisationen halten wird, falls sowas wirklich mal vor Gericht gehen sollte, das hieße in dieser Frage den Bock zum Gärtner machen.
Ich kann mir schon vorstellen, dass man die auch nach Input fragt, aber wenn die Züchter (manche Züchter, die meisten Hunderassen sind ja in der Hinsicht unproblematisch) sich halt nicht selber regulieren wollen oder können, dann wird man wohl statt dessen eher Tiermediziner und Biologen (Verhaltenskundler, Genetiker...) um Rat fragen.
Das Problem ist dass so ein Gremium genauso wenig neutral sein kann wie es die aktuellen Ausschlüsse und Versammlungen sind. Da braucht nur einer schon ne feste Meinung zu haben und schon wirds interessant. Allein wie viele Jäger der Meinung sind dass man die ganzen "Showzuchten" verbieten sollte, Jagdhund ist halt jagdhund und alles weitere ist falsch. Und *puff* werden Showzuchten der Jagdhunderassen verboten.
Neutralität kann man einfach nicht erwarten, jeder Mensch hat seine Meinung und auch wenn er 1000 mal überzeugt davon ist dass dem nicht so ist, diese spielt IMMER in die Entscheidungen mit rein.
Gerade in Puncto "Verhalten" finde ich es aber haarig. Welches "neue" Verhalten wäre denn noch ok, welches ist schon Qualzucht? Wenn man davon ausgeht dass Wölfe nicht bellen wären alle Hunde bereits fragwürdig, wenn man aber davon ausgeht dass alle Hunde bellen sind wieder die Nordischen und Basenjis so ne Sache (usw). ...
Vielleicht hilft es, sich nochmal die gesetzliche Grundlage vor Augen zu führen:
Zitat
Nach § 11b des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Mai 1998(BGBl. I S. 1105,1818) ist es verboten Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
Ferner ist es verboten Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen
a)
mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen oder mit Leiden verbundene erblich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten oder
b)
jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c)
deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.
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Qualzucht.pdf
Ich glaube du musst relativ lange suchen, bis du jemanden findest, der dir bescheinigen wird, dass zum Beispiel "nicht bellen" in irgendeiner Form Schmerzen/Leiden/Schäden führt. Ebenso bei "nicht-Leistungszucht", was ja heutzutage auf die allermeisten Hunde in Deutschland und einen große Teil in der westlichen Welt zutrifft.
Wenn man sich mal sonstige Tierschutzgesetzgebung anschaut, geht es immer darum realistisch umsetzbare Minimalanforderungen zu stellen, nicht irgendwelche Utopien zu schaffen. Siehe zum Beispiel Mindestanforderungen an die Haltung von Hunden, das sind auch nicht grade 5 Sterne Luxusunterkünfte die man mindestens gewährleisten muss.