ZitatWolfe: Das reinkopieren des Textes ist ja gut und schön, aber liste mal explizit die Punkte auf, die eindeutig gegen das gelten TS-Gesetz verstoßen. Es ist ja z.B. nicht verboten das Tier im Fernsehen darzustellen... weise nun nach, das dem Tier dadurch Leid, Schmerzen oder Schäden zugefügt werden. Verfahre genauso mit den anderen Punkten, beauftrage einen Rechtsanwalt und verklage die Besitzerin. Diese wäre im Übringen haftbar, nicht der Sender. Ich denke Du wirst keinen RA finden der eine Möglichkeit der Anklage sieht.
Ich möchte den Sender nicht in Schutz nehmen, aber was hier an Vorwürfe kursiert ist teilweise haarsträubend. Hier hat es Experten, die aus den Bildsequenzen erkennen wie verstört der Hund ist... gut, das freut mich für Eure Hunde. Vielleicht sieht man ja mal jemand von Euch bei Hund, Katze, Maus
Der Sinn der TE allerdings ist in meinen Augen nachvollziehbar. Ich bin auch der Meinung das muss nicht sein, einen Hund dort mit einziehen zu lassen, da er nicht die Möglichkeit einer Eingewöhnung hat.
Aber das was dieser Hund im Moment erlebt, das gibt es in D zu Hunderten in Patchworkfamilien und WGs.
Ich bin Rechtsanwältin.
Stimmt, Anwälte klagen nicht an, das tun Staatsanwälte. *klugscheiß*
Es dürfte in der Tat schwierig werden nur anhand von Fernsehbildern Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festzustellen. Aber mal angenommen, dem Hund ginge es wirklich so schlecht- und das glaube ich nach wie vor- dann verstößt die HH gegen das Tierschutzgesetz. Und zwar gegen die §§, die ich genannt habe. Eine genauere Subsumtion kann noch folgen, dazu brauche ich aber mehr Infos, nen Gutachter z.B.
Aber mal im Ernst: ich denke nicht, dass man ernsthaft bezweifeln kann, dass es dem HUnd nicht gut geht. Das jedenfalls sagt mir mein hoffentlich vorhandener gesunder Menschen(Hunde)verstand.
Und warum braucht`s nen Anwalt? Wenn nur genug Leute aufbegehren, ist das jedenfalls ein guter Anfang.
Vergleichst du die Situation des Hundes im Erst mit ner Patchworkfamile oder ner WG? Der Vergleich erschließt sich mir nicht.
Edit: Um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz nachweisen zu können, barucht es einen passenden Experten. Eben einen vom Tierschutz, Hundetrainer, Hundepsychologe, was weiß ich.
In der Praxis würde ich mir so jemanden holen, denn ich allein habe dafür nicht die Sachkenntnis. Es ist nicht an mir, das nachzuweisen, das tut der Experte. Und danach komme ich wieder ins Spiel.
Andersherum würde der Hundeprofi wohl auch keine Klagen schreiben, um dein Bsp. zu nennen, das würde er mir überlassen.