Beiträge von Wolfe

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    Das kann ich nicht beantworten, da nicht ich diesen Brief bekommen habe, sondern meine Freundin.
    Sie sagte, das der Brief von der Staatsanwaltschaft sei, das sie die Strafe zahlen soll, ansonsten würde es zur Verhandlung kommen.

    Ah ok, muss ich überlesen haben. Kann eigentlich nur ein Strafbefehl sein... :???: Hoffe, sie hat alles richtig verstanden? Sie soll Geldstrafe zahlen, und falls nicht, käme es zur Verhandlung? Hm, seltsam...

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    Natürlich nicht! Spielt aber in diesem Zusammenhang auch überhaupt keine Rolle. Gerade weil man niemals ausschließen kann, dass von einem Tier (nicht nur einem Hund) eine Gefährdung für andere ausgehen kann, hat der Gesetzgeber diese Regelung geschaffen. Er erlaubt uns allein zu unserem Vergnügen Tiere zu halten, die immer ein gewisses Gefährdungspotential mitbringen, aber zum "Ausgleich" lässt er uns zunächst einmal grundsätzlich für jeden Schaden, der aufgrund dieser Gefährdung zustande kommt, haften.

    Richtig.

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    Also für mich ist das völlig neu, das die Staatsanwaltschaft Rechnungen schreibt oder Gelder einfordert.
    Irgendwas passt hier nicht zusammen.
    Die Staatsanwaltschaft ist eine Ermittlungsbehörde, die entsprechende Anzeigen bearbeiten und ermitteln, diese dann einstellen oder an die entsprechenden Gerichte als Klage zu einer öffentlichen Verhandlung geben. Das Gericht entscheidet dann ob und in welcher Form eine Bestrafung erfolg und da gibt die Staatsanwaltschaft dann auch eine Forderung stellen, aber ob der Richter da drauf eingeht ist eine andere Sache.

    Also entweder fehlt in der ganzen Geschichte ein großer Teil oder es wurde etwas falsch verstanden.

    Von daher nicht zahlen, schnellstmöglich zum Anwalt und dieses Schreiben mit der Zahlungsaufforderung von diesem prüfen lassen und mit dem Anwalt gemeinsam beraten, wie man weiter vorgehen kann.

    Es handelt sich hier um einen Strafbefehl, der von der Staatsanwaltschaft veranlasst wird. Staatsanwaltschaft beantragt, zust. Richter erlässt. Zur Ahndung leichterer Kriminalität und zur Entlastung der Gerichte. Gerade Geldstrafen werden hier verhängt, und zwar insofern durch die Staatsanwaltschaft. Geht sogar mit Freiheitsstrafe. Ja, das gibt`s.
    Der Betroffene kann innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen, dann kommt es zur Hauptverhandlung. Falls kein Einspruch eingelegt wird, gilt der Strafbefehl als rechtskräftiges Urteil.
    Alles ganz vereinfacht zusammengefasst.
    Sofern es sich tatsächlich um einen Strafbefehl handelt, versteht sich. Kann aber nur die Themenstarterin beantworten, steht nämlich auf dem Schreiben, das sie bekommen hat, drauf. Was steht denn überhaupt drauf?

    @ Arany:

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    Und jemanden, der mich mit einem Messer angreift, darf ich nicht zusammenschlagen.

    Falsch. Umbringen wäre nicht so gut, aber ansonsten... wenn du ebenfalls ein Messer hättest, dürftest du auch das benutzen.

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    Ich darf ihn kampfunfähig machen und an der Flucht hindern, bis die Polizei eintrifft. Und selbst dann riskiere ich noch eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung.

    Ja. Nur ist es in dem Fall keine Freiheitsberaubung, denn es war erlaubt, so zu handeln. Erlaubtes Verhalten ist nicht strafbar.

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    mal ´ne Frage: "einer der besten Anwälte": Davon gibt´s doch sicherlich nicht so viele..... Geht man dann noch davon aus, daß man mit einem Hund oft in der Nähe des eigenen Wohnortes spazieren geht, und besitzt ein Telefonbuch, könne man doch beim nächsten Spaziergang gezielt eine bestimmte Richtung einschlagen? Mal sehen, welcher Anwalt dort in der Nähe wohnt, ob der Hunde hat etc.
    Und nachdem Ihr zu zweit wart, gibt´s auch überzeugende Augenzeugen.
    Dann vielleicht erst mal beobachten, ob sowas nochmal vorkommt, die Frau seht Ihr dann bestimmt wieder. Und wenn ja, vielleicht erst mal mit dem Anwalt sprechen, vielleicht weiß der gar nichts von dem "netten" Umgang mit dem Hund? Man muß ja nicht gleich einen guten Anwalt gegen sich aufbringen - die wissen nur zu gut, wie sie gegen einen vorgehen können..... :roll:
    LG,
    BieBoss

    :lachtot: `Tschuldige, aber das ist, mit Verlaub, Blödsinn:
    1. "einer der besten Anwälte"? Sagt wer? Der Nachbar. Oh gut, dass der so viel juristischen Sachverstand hat, und so ne super Menschenkenntnis, um das beurteilen zu können.... im Ernst: Gerüchte sind kein guter Ratgeber.

    2. Und was sollte dieser "beste" Anwalt gegen dich unternehmen, wenn du seine Tussi wegen erwiesener Tierquälerei anzeigst? Ich sag`s dir: Nichts. Ausser das Bussgeld berappen.

    3. Es dürfte sich um die Privatadresse des Anwalts handeln, da hängt dann meistens kein Schild mit der Aufschrift "Rechtsanwalt...". Es sei denn sein Wohnung ist gelichzeitig auch sein Büro, was ich nicht weiss.

    4. Zuerst mit ihm sprechen: ok, wenn man ihn denn erwischt. Falls man irgendwie den Namen herauskriegt.

    (Bin selber Anwältin ;) )

    Geht zum Vetamt! SOFORT!!!!!!!!! Nicht lang schnacken und rumdoktoren- hin da!!!

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    bessert es sich wirklich: fein! dann kann man sich wieder mehr einbringen. bessert es sich nicht würde ich für den hund die konsequenzen ziehen. denn der hat wirklich ein recht darauf, dass er artgerecht gehalten wird und jemanden hat, der sich seiner mit all seinen problemen annimmt und ihm ermöglicht irgendwann ein friedliches leben zu führen phne mensch und tier anzugehen. konsequenzen heißt für mich dann aber auch, dass ich den tierschutz einschalten würde und das dann auch offen mitteilen würde.

    In der Tat. Und sehr lange warten würde ich auch nicht mehr, ehrlich gesagt. Kann und darf aber niemand ausser Sternenfeuer entscheiden.

    Interessant zu sehen, wie die Meinungsmache der Medien und insbesondere der BILd funktioniert: so ziemlich jeder regt sich über die berichterstattung der BILd auf, was implizieret, dass man sie zumindest im Vorbeigehen bemerkt hat. Und dann wird darüber diskutiert. Merkt ihr was? BILD hat mal wieder ein Ziel erreicht: nämlich in aller Munde zu sein! Diese Zeitung weiss, dass sie in Teilen der Bevölkerung keinen Beliebtheitspreis gewinnt, aber das wollen sie auch nicht, im Gegenteil. Unbeliebt sein, das sorgt für oben genanntes Debatieren, also Aufmerksamkeit.
    Und beliebt sein ist eh gut, dann wird man gekauft.

    Fernsehen funktioniert genauso: alle fanden den bericht auf rtl oder rtl II, weiss ich jetzt nicht mehr, ganz furchtbar, aber fast jeder hier hat ihn gesehen, oder wollte ihn sehen. Aufmerksamkeit, Quote- Geld.

    Das ist Manipulation allererster Güte und alle machen mit und lassen sich manipulieren. Selbst ihr, die ihr Hunde liebt, egal welcher Rasse und natürlich völlig recht habt, wenn ihr sagt, der Mensch allein ist das Problem,
    selbst ihr macht bei der Hetzte mit, allein weil ihr darüber diskutiert, dem Aufmerksamkeit und Eergie schenkt.
    Wisst ihr was?
    Das ist es nicht wert. Denn diese ganze meinungsmache dient nicht der legitimen Aufklärung der Bevölkerug, oder ihrem Schutz; es geht nicht um die Menschen, es geht allein um die Auflage und um`s liebe Geld, das man damit verdienen kann.

    Das unterstütze ich nicht, herzlichen Dank.