Hab mich jetzt komplett hier durchgegraben und muss mal was loswerden: was sind das bitte für dumme, selbstsüchtige und ignorante Menschen, die einem denkenden und fühlendem Tier so eine Behandlung antun können??? Da könnt ich k****n!
Jemand machte den Vorschlag, dass du aufhören solltest für diese Leute zu funktionieren. Das ist ein guter Vorschlag. Tu das. Sofort!!
Setz sie damit unter Druck, denn nur über Druck scheint es zu gehen, wenn Reden nichts hilft.
Das folgende ist aus dem Tierschutzgesetz. Weder Daniel noch deine Schwiegereltern erfüllen diese Voraussetzungen. Mach ihnen das klar. Droh ihnen mit dem Veterinäramt, wenn es gar nicht anders geht. Und vor allem: mach nichts mehr mit Rocky!!!!
Tierschutzgesetz:
Zweiter Abschnitt
Tierhaltung
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren,
pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass
ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Und hier:
§ 3
Es ist verboten,
(...)
10. einem Tier Futter darzureichen, das dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bereitet (...)
Und hier:
§ 12
(1) Wirbeltiere, an denen Schäden feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, dass sie
durch tierschutzwidrige Handlungen verursacht worden sind, dürfen nicht gehalten (...) werden
Hier die Tierschutzhundeverordnung, auszugsweise:
§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichender Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
Und hier:
§ 8 Fütterung und Pflege
(1) Die Betreuungsperson hat dafür zu sorgen, dass dem Hund in seinem gewöhnlichen Aufenthaltsbereich jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung steht. Sie hat den Hund mit artgemäßem Futter in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen.
(2) Die Betreuungsperson hat
1. den Hund unter Berücksichtigung des der Rasse entsprechenden Bedarfs regelmäßig zu pflegen und für seine Gesundheit Sorge zu tragen;
2. die Unterbringung mindestens einmal täglich und die Anbindevorrichtung mindestens zweimal täglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich abzustellen;
3. für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperaturen zu sorgen, wenn ein Hund ohne Aufsicht in einem Fahrzeug verbleibt;
4. den Aufenthaltsbereich des Hundes sauber und ungezieferfrei zu halten; Kot ist täglich zu entfernen.
Du siehst: du hast Argumente. Was deine Leute tun, ist nichts anderes als Tierquälerei. Und die ist nun mal verboten.