Sobald in der VO der Gemeinde steht, dass der Hund andere Passanten in der Öffentlichkeit nicht zu belästigen hat, braucht es keinen Angriff, keine Beschädigung, kein nix, um zumindest gegen die VO zu verstoßen.
Und diesen Passus haben tatsächlich einige Gemeinden bei sich drin und beschränken sich nicht nur auf das allgemeine "sind so zu führen, dass keine Gefahr ausgeht und sind nicht unbeaufsichtigt laufen zu lassen".
Und selbst der Passus: " Gefahr ausgehen" ist nicht zu verwechseln mit "passiert was"... also im Falle eines Falles ist es eh eine Entscheidung des jeweiligen Gerichts und Beispielurteile, wo ein anspringender Hund als gefährlich eingestuft wurde, gibt's durchaus...
Von daher... nicht immer muss erst irgendwer durch nen Biss verletzt werden, um als Verstoß geahndet zu werden.