Oder auch noch mal hier:
Zitat§ 38
Dauer der Freiheitsstrafe
(1) Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.(2) Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist fünfzehn Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat.
http://dejure.org/gesetze/StGB/38.html
Es kommt immer darauf an, wie das Gericht die Freiheitsstrafe verhängt, ob Aussicht auf Bewährung, vorzeitige Entlassung etc.pp.
Ist ein bisschen komplizierter. ![]()