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1. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Vet-Amt einreichen, da sie Dich mehrfach ohne Beweise dort antanzen lassen haben und die Löschung der "Akte" Deines Hundes verlangen.
Naja, das "Antanzen lassen" ist ja Teil der Beweisführung.
Was sollte das Amt denn sonst tun wenn ihnen eine Beschwerde vorliegt?
Allerdings finde ich ebenfalls, das nicht bewiesene Behauptungen nichts in der Akte zu suchen haben. Falls die sich da quer stellen ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll - geht aber vermutlich nur mit Anwalt.
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2. Würde ich eine Selbstanzeige gegen mich selbst wegen aller Dinge, die dieser Mensch vorwirft bei der zuständigen Staatsanwaltschaft machen.
Der Staatsanwalt lässt dann den gesamten Sachverhalt überprüfen, und wenn Du Dir eh nichts vorzuwerfen hast, brauchst Du nichts zu befürchten
Sowas machen meines Wissen Staatsanwaltschaften nicht. Die haben auch so genug zu tun, ihre Aufgabe kann es doch nicht sein zu beweisen das es nix zu beweisen gibt.
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3. Du zeigst ihn mit allen Vorkommnissen (Zeugen, Beweisen) bei der Staatsanwaltschaft an, und zwar nicht nur wegen übler Nachrede, Verleumdung, sondern wegen versuchter Körperverletzung, Sachbeschädigung(Treten des Hundes), Verstoss gegen das TSchG und aller möglicherweise in Betracht kommender Straftatbestände!
Aber bitte direkt an die Staatsanwaltschaft.
Yepp, das könnte was bringen - wenn Du die entsprechenden Beweise hast (oder Zeugen). Ansonsten kannst Du Dir (und der Justiz) den Papierkram auch sparen, mehr kommt dann nämlich nicht dabei rum. (wie Du ja schon erlebt hast).
Was sollen die Behörden auch tun wenn Aussage gegen Aussage steht?
Also - entweder Du sammelst endlich mal justizsichere Beweise, dazu zählt z.B. auch das DU immer die Polizei rufst wenn der Typ Euch irgendwie bedroht (im Augenblick stellt sich das für die Behörden ja umgekehrt dar!), dazu gehören Fotos/Videos, Zeugen (auch Angehörige gelten als Zeugen, es wär aber gut wenn Du nicht nur Angehörige benennen kannst), schriftliche Aufzeichnungen in Form eines stichwortartigen Tagebuchs (Datum, Uhrzeit, Anwesende (auch wenn die sich nicht freiwillig als Zeugen melden würden).
Oder - Ihr zieht weg.
Einen Mittelweg wird es nicht geben (sonst hätte das ja irgendwann in den letzten drei Jahren mal geklappt).
An die Vermittlung mit Schiedsmann glaub ich in einem solchen Fall auch nicht - dennoch könnte es sich positiv in Deiner Akte machen auch DAS noch probiert zu haben. Heulen ist gut, es zeigt doch nur sehr authentisch Deine Betroffenheit.
Rockergang könnte theoretisch helfen, aber nicht wenn der Typ den Eindruck bekommt das ist ein einmaliger Auftritt.
Scheidet daher bei euch wohl aus - ihr reagiert leider wie Opfer.