Hi,
habs gerade erst gelesen
Ich finde die Sache MUSS sogar angezeigt werden. Notfalls eben von Dir da Du darüber Kenntniss erlangt hast. Und zwar bei der Polizei.
Die Dame begeht mehrfach Hausfriedensbruch und Amtsmissbrauch - und sie wird es ja sicher nicht nur bei Deiner Freundin so handhaben.
Dies sind Straftaten - und es muss zum Schutze der Allgemeinheit verhindert werden das dies so weiter geschieht, deshalb MUSS meiner Meinung nach angezeigt werden.
Das Ordnungsamt ist verpflichtet die Mitarbeiter über die entsprechenden Gesetze aufzuklären und auch auf deren Einhaltung zu achten, sonst könnte man auch das OA belangen.
Ein Aufruf in der örtlichen Presse für eine mögliche Sammelklage könnte auch interessant sein.
@ Jörg
Nein - kein Amt hab mehr Rechte als die GEZ. Ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss muss man niemanden in Haus oder Wohnung lassen. Einzige Ausnahme - wenn Gefahr in Verzug ist, z.b. wenn die Polizei einen Straftäter verfolgt und er dabei in Deine Wohnung flüchtet.
lg susa
PS: Ob die Erfassung rechtlich so OK ist würde ich auch mal prüfen lassen. Verstößt vielleicht gegen das Datenschutzgesetz.