manchmal bin ich froh hier keine Videos sehen zu können ...
wenn schon jemand wie Tanja, die ja nicht "Mädchen" und zimperlich ist - so reagiert. :/
manchmal bin ich froh hier keine Videos sehen zu können ...
wenn schon jemand wie Tanja, die ja nicht "Mädchen" und zimperlich ist - so reagiert. :/
Zitat
Ja, rein juristisch betrachtet schon, klar.
Ich meinte so rein emotional isses nicht gescheit geregelt.
Da klopft inzwischen der Wurm der da irgendwie drinsitzt und meckert:
"Hey, laßt mich hier raus ... und regelt es endlich vernünftig. So isses es doch blöd."
Zitatgenau..da reichen schon paar fotos von hund und 3 zeugen der eigentümerin.
... das ist doch wohl ein bissi dünn als Beweis.
Ein paar Fotos von meinem Hund könnte sich quasi JEDER aus dem I-Net rauskopiert haben, und ein paar Zeugen ... nun ja, die finden sich im Zweifel immer.
Zitatund ich denke es lässt sich ja sicherlich ermitteln wo der hund gekauft wurde...und der züchter wird sich bestimmt noch dran erinnern, wem er was verkauft hat.
Hm ... glaub ich ehr nicht.
Wäre der Hund von einem ordentlichen Züchter, hätte er ein Ohrentatoo und/oder Chip - und außerdem von Anfang an einen Impfausweis.
Gut, der Hund könnte auch vom Nachbars-Bauernhof stammt ... aber ob sich solch ein "Züchter" dann noch erinnern will und kann ...
Zitat
Jein ...
also ja, weil wohl offenbar ein mündlicher Leihvertrag vereinbart wurde, allerdings ohne die Bedingungen genauer zu spezifizieren
und nein, weil normalerweise nach angemessener Zeit (bei Fundsachen- und tieren z.B. sechs Monate) das Eigentum an den neuen Besitzer übergeht.
Es ist eben nicht gescheit geregelt worden - und das Problem scheint zu sein, das die ursprüngliche Eigentümerin im Gespräch beim Thema Hund ein wenig "sperrig" wird. Ließ sich alles ganz einfach und vernünftig im Sinne des Hundes in einem netten lockeren Gespräch klären, dann gäbe es doch diesen Thread hier garnicht. (jedenfalls les ich DAS aus den Worten der TS raus)
Im Sinne des Hundes würde ich daher schlichtweg die Füsse still halten.
Ich wär halt nicht erreichbar, hätte immer genau DANN Dienst wenn die Ex-Kollegin aus USA in DE ist ... und ansonsten würde ich abwarten ob und wenn ja was passiert.
Das ist kein Betrug und auch nicht betrügerisch - sowas wie einen Tatbestand der Unterlassenen Kontaktaufnahme in betrügerischer Absicht gibts schließlich nicht.
Und - diese Stillhalten- und Abwarten-Strategie scheint mir relativ erfolgversprechend, weil die ursprüngliche Eigentümerin vermutlich nicht viel beweisen kann, WENN sie es denn überhaupt will.
Och ...
das is doch alles total normal bei Euch. *abwink*
Ich wohn seit 20 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern, inzwischen ca. 800 km von meiner Mutter entfernt - und sie hat mir trotzdem fast genau die gleichen Fragen gestellt.
Ist doch auch okay so - diese Fragen sind doch völlig berechtigt und man sollte sich genau darüber VOR der Anschaffung eines Hundes Gedanken machen.
Wenn man das getan hat und alles zufriedenstellend beantworten kann - dann macht das doch auch nix das die Eltern fragen, oder?
Also eigentlich alles im Lack und kein Grund zur Aufregung ...
das Cooler, Lässiger und Gelassener werden lernste dann noch, wenn Du erstmal nen Hund hast.
Viel Erfahrung hab ich nicht ...
nur eine Einzige.
Immerhin - die THP kam sogar extra zu mir nach Hause, weil sie auch die Lebensumstände sehe und mit in das Therapiekonzept einbeziehen wollte.
Die Diagnose-Sitzung hat gut 2 Stunden gedauert.
Ca. ne Woche später gab es Therapievorschläge und ich konnte sie noch mehrfach anrufen um weiter zu beratschlagen ob die Medikamente anschlagen oder nicht ....
dafür hab ich 80,- € gezahlt.
Zitat...wieso hat denn die TS eine zweite Haftpflicht angemeldet? Was soll das denn?
Weil die Kostenübernahme nicht klar und eindeutig geregelt war ...
ZitatWieso hatte denn die Besitzerin eine,wenn sie doch so verantwortungslos is?
Weil die Eigentümerin (die TS ist jetzt Besitzerin) keinen finanziellen Schaden durch das Nutztier Hund erleiden wollte ...
- was sich auch dadurch beweisen läßt das sie den Hund nicht angemeldet und keine Steuern gezahlt hatte.
Also Verantwortung nur gegenüber dem eigenen Geldbeutel ...
Stell Dir die Frage doch mal umgekehrt:
Was würdest Du tun wenn Du in die USA auswandern willst und Deine Tiere nicht gleich mitnehmen kannst?
Welche Vorkehrungen hast Du jetzt schon getroffen um Deine Eigentumsrechte beweisen zu können - und welche Vorkehrungen würdest Du dann noch zusätzlich treffen?
ZitatIch finde einen Maulkorb völlig in Ordnung, wenn der Hund gut daran gewöhnt ist und nicht wie in diesem Fall einfach aufgesetzt werden soll.
.... tu dem Hund einen Gefallen und gib ihn ab wenn du dir noch nichtmal einen Trainer leisten kannst und ihn aus Geldmangel hin und her schieben musst um andere an deinem Problem arbeiten zu lassen.
100 % auch meine Meinung
Manche Probleme kann man nicht ohne kompetenten Trainer lösen.
Und je länger mit irgendwelchen Versuchsanordnungen mit diesem Hund rumexperimentiert wird, desto verkorkster wird der Kerl.
Ist ja jetzt schon ein Wanderpokal - wieso sollte das Besser werden wenn der nun 2 Monate lang hin- und hergereicht wird?
ZitatMan kann es auch verantwortungsbewusst nennen, dass sie ihren Hund erstmal in gesicherter Umgebung gelassen hat, um die Lage im neuen Land zu checken und dann den Hund nachzuholen..das kann in mancher Beziehung durchaus klug sein...
Nennen kann man vieles viel!
Du hast ja recht - ganz gradlinig ist es sicher nicht der Eigentümerin den Hund vorzuenthalten.
Allerdings hat diese Eigentümerin sich im Vorfeld wenig verantwortungsbewußt verhalten, denn sonst könnte sie jetzt lupenrein beweisen das sie
a) Eigentümerin dieses Hundes ist und
b) die jetzige Besitzerin nur eine Pflegestelle - und auch wie die Regelungen bezüglich anfallender Kosten ist und wann und wie der Besitz des Hundes wieder an die Eigentümerin übergeht.
Ich denke mal sie hätte aber vor Gericht schlechte Karten weil sie garnicht beweisen kann das DIESER Hund wirklich der ist, den sie mal besessen hat.
Daher würde ich
- wenn ich tatsächlich überzeugt bin das ein Kontakt sich negativ auf den Hund auswirkt (egal ob jetzt nur zum Besuch oder gar doch weil sie den Hund zurück haben will) -
im Sinne des Hundes ganz ungradlinig und kackdreist jeglichen Kontakt vermeiden und im Zweifelsfall abstreiten das es sich um den gleichen Hund handelt.
Meine Jungs kommen besser damit klar, wenn ich sie nicht im unklaren lasse. Meine Abschiedsworte sind: Ihr bleibt zuhause.
Ein großes Szenario mach ich allerdings nicht daraus.
Was im Gesetzt so steht - und was man dann hinterher tatsächlich auch durchsetzen kann - das sind leider immer zwei Paar Schuhe.
Im Gesetz steht sinngemäß, das wegen der freien Entfaltung der Persönlichkeit Tierhaltung nur aus vernünftigem Grund verboten werden darf. Was aber genau die vernünftigen Gründe sein könnten, darüber streiten sich die Juristen (und bekommen viel Geld dafür)
Letztlich nutzt es Dir als Mieter aber nix, Dein Recht per Gesetz durchzusetzen - denn eine Hundehaltungsgenehmigung kann zurückgenommen werden wenn vom Hund erhebliche Störungen ausgehen.
Und da kannste dann drauf wetten, das ein Vermieter solche Störungen suchen und finden wird, wenn er gezwungen wurde der Hundehaltung zuzustimmen.
ICH persönlich unterschreib keinen Mietvertrag mehr, in dem die Hundehaltung nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Also nicht auf irgendwelchen Extrazetteln die dann - natürlich - verloren gehen. Sondern wirklich als Vereinbarung direkt im Mietvertrag!
Ich drück Dir weiterhin die Daumen - bin aber ehr pessimistisch. :|