Hallo,
soweit ich bislang die entsprechenden Auskünfte meiner Versicherungsheinis verstanden hab liegt die Sache so:
Als Tierhalter haftet man immer grundsätzlich für sämtliche Schäden, die durch das Tier Anderen entstanden sind. Das liegt in der s.g. Tiergefahr begründet, das bedeutet die Haltung eines Tieres ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden das nur dann nicht bestünde, wenn man eben kein Tier hätte.
Ob dann nun die jeweilige Versicherung haftet, hängt von deren Ausschlussklauseln ab. Was die Versicherung als fahrlässig einstuft und demnach nicht bezahlt, steht im Vertrag.
Aber selbst wenn man in Fort Knox wohnt, wenn ein Einbrecher vom Hund gebissen wird muss man als Hundehalter dafür haften. Und wenn man im Haus der offenen Tür wohnt, dann zahlt das i.d.R. keine Versicherung :D.
Das alles läuft über das Zivilrecht, also Ansprüche eines Bürgers gegenüber einem anderen Bürger.
Davon völlig unabhängig werden dann ggf. die Taten der Anderen - in meinem Beispiel also des Einbrechers - beurteilt und gewertet.
Der hat ja dann eine Straftat begangen, wird also erstmal nach Strafrecht (Ansprüche des Staates gegenüber einem Bürger) verurteilt.
Danach kann man dann als Einbruch-Opfer versuchen, seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen. Z.B. die Kosten für die kaputte Eingangstüre. Und diese Schadensersatzforderung kann man dann ggf. mit dem Haftpflichtschaden durch den Hundebiss verrechnen.
Beim Eingangspost wäre es also m.M. nach so, dass die Hundehalter erstmal haften müssen, wenn der Hund irgendeinen Schaden verursacht.
Anschließend können sie aber theoretisch versuchen die Jugendlichen ausfindig zu machen und - zumindest teilweise - in die Haftung zu nehmen.
In der Praxis halte ich das allerdings für nicht durchführbar.
Da das Öffnen eines nicht abgeschlossenen Tores meines Wissens nach keine Straftat darstellt, kann dies auch nicht untersagt oder verfolgt werden. Tore sind nunmal zum Öffnen da.
Anders liegt die Sache, wenn das Tor abgeschlossen sind. Denn dann müsste ja erst das Schloss aufgebrochen werden, was zumindest Sachbeschädigung wenn nicht gar Einbruch darstellt.
lg
susa