Beiträge von susami

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    Das der Hund 2x umziehen soll, finde ich nicht schlimm. Man fährt ja auch in den Urlaub und ist dort auch woanders, hauptsache die Bezugsperson ist dabei. Ich kann leider den Link nicht öffnen.

    Da hat der Hund aber schon einen Bezug zu "seinen" Menschen. Das fehlt ja hier zwangsläufig - deshalb würde ich eben abpassen ob warten ggf. für den Hund besser wäre (kommt drauf an wie lange)

    Wegen der Farbratten würd ich mir garkeine Sorgen machen, bei Kleintieren tun sich Vermieter extrem schwer auf dem Klageweg Abschaffung durchzusetzen.
    Auf Deiner Seite steht das Recht auf freie persönliche Entfaltung und der bestehende gültige Mietvertrag. Das sich andere Mitmieter belästigt fühlen kann ein Vermieter auch nicht einfach mal so behaupten, vor Gericht zählen nur Beweise. :D

    Guck mal beim Lidl - die haben oft auch Putenhack.
    Oder Du kauft Hühnerbrust und schnippelst die klein.
    Rinderhack oder Rindersuppenfleisch, sanft durchgegart - geht auch.

    Das Gemüse würde ich dünsten und pürieren und zum Fleisch dazugeben.
    Dazu matschig gekochten Reis, Nudeln oder eben Kartoffeln - alles schön durchmatschen.

    Wenn Du Eier im Haus hast, bewahre die Schalen auf und zermörser die zu Mehl und geb es mit unters Futter.

    Zumindest für dieses WE sollte das ein guter Start sein und auch keine allzugroße Belastung für das Verdauungssystem Deines Wuffels.
    Immerhin empfehlen TA ähnliche Rezepte als Schonkost wenn sich ein Hund irgendwie den Magen verdorben hat.

    Dann kannst Du nach und nach auf Roheres umstellen. Ob Dein Hund Gemüse pur frisst ist auch ein Experiment - meine tun es nicht.
    Daher mische ich.
    Das Calcium kannst Du anfangs auch durch Knochenmehl ergänzen, mit weichen Knochen würde ich nach und nach - quasi als Dessert, anfangen.

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    ...ich doch auch...aber ich würde meinen Hund die Situation nicht wünschen...und ich denke die Rechtsprechung würde bei einem ungeplanten "Hundeeinsatz" genauso richten...eben kurz eine Überprüfung des Hundes nach der Tat und gut ist...klar wäre ich da nicht für generelle leinen- Maulkorb und Anderlei Gedöhnspflichten.

    Sorry - aber ich muss bei Dir jetzt mal deutlicher werden.
    Denken scheint Dir da nicht weiterzuhelfen, lesen auch nicht - oder tust Du das nicht?

    Die Frage wie die Rechtsprechung da urteilen würde wurde hier mehrfach und sehr kompetent und zweifelsfrei beantwortet:
    Es gäbe Ordnungsrechtliche Konsequenzen - eine Überprüfung des Hundes und je nach "Fach"-Urteil bekäme der Hund Auflagen (Maulkorb- und Leinenpflicht), weil er ja einen Menschen gebissen hat. Im ungünstigens Fall könnte der Hund eingezogen und eingeschläfert werden - im günstigsten Fall passiert nach der Überprüfung nichts.

    Außerdem gibt es zivilrechtliche Konsequenzen, der Einbrecher hat einen Schmerzensgeldanspruch gegenüber dem Hundehalter und bekommt Geld, sofern er den Hundehalter verklagt.

    Das sind die Fakten - da braucht man nicht mehr "denken" "glauben" oder "interpretieren".
    Da kann man nur noch sagen: find ich richtig so - oder eben nicht.

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    Ausser das er die Wohnung kündigt kann da nix passieren....

    Die Kündigung wäre aber so nicht rechtswirksam.
    Es käme also zur Kündigungsklage, sowas dauert. Bis dahin sollte sich das Problem durch Umzug bereits gelöst haben.

    ABER:

    Ich finde es nicht wirklich gut für den Hund in kurzer Zeit quasi zweimal umziehen zu müssen. Wie schnell werdet Ihr denn ggf. eine neue Wohnung finden? Könntet Ihr eventuell den Hund noch so lange im TH lassen, als Euer Patenhund mit Gassigängen usw. und natürlich für Euch reserviert?

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    ... in Deinem genannten Beispiel besteht immer noch das Recht sein Eigentum zu schützen...Vor dem Recht der Körperunversertheit.
    ...die Frage ist doch wie kann ich das zu Gunsten der HH ändern, ohne das Grundgesetz abzuändern.

    Ich finde ein Straftäter hat während der Ausführung seiner Straftat sein persönliches Recht auf körperliche Unversehrtheit verwirkt.
    Ja, ich finde das Recht des Eigentümers eben dieses zu schützen geht da vor dem Recht dieses Straftäters.
    Ich sehe auch ehrlich gesagt nicht wieso dazu das Grundgesetzt geändert werden müsste, wobei Politiker ja bekanntermaßen keinerlei Hemmungen haben dies wegen geringerer Interessen zu ändern.

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    Na, wer weiß denn, wo der einzelne Ausgeraubte die Grenze zieht? Gäbe es sonst den Begriff "Selbstjustiz"?
    Das hat nichts mit Türaufhalten zu tun.
    Aber die Bestrafung sollen wir als zivilisierte Bürger dem Gesetz überlassen.

    Bevor wir uns jetzt hier unterm Stammtisch verkriechen ... :roll:

    genau DIESE Frage ist doch längst per Gesetzt geregelt.
    Was sollen also diese "Argumente" hier?
    Selbstjustiz ist verboten, Bestrafung kann und darf nur durch die staatliche Exekutive durchgeführt werden - nachdem die Judikative dies so angeordnet hat.

    Dennoch gibt es doch das Recht zur Notwehr und Nothilfe - und alles andere währe auch völlig weltfremd.

    Die Frage ist doch also nur, ob ein normaler Haushund unbedingt gleichzusetzen ist mit einer Waffe, deren Einsatz selbst in Notwehr i.d.R. unverhältnissmässig wäre.
    Der Haushund setzt sich ja quasi selbst ein, ggf. bevor der Halter überhaupt reagieren kann (weil der noch schläft oder garnicht anwesend ist)

    Auch die territorialen Grenzen sind per Gesetzt sehr genau definiert, es gibt Privatgrundstücke und öffentlichen Raum, die Grenzen werden sogar amtlich registriert im Grundstückskataster.
    Außerdem unterscheidet das Gesetzt zwischen Einbruch und unbefugtem Betreten (wenn z.B. tatsächlich die Tür offenstand).

    Müssen wir das jetzt hier wirklich alles durchkauen?

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    In Deutschland haftet der Halter eines Hundes grundsätzlich verschuldensunabhängig für alle Schäden, die sein Hund verursacht (Gefährdungshaftung).
    Der Gesetzgeber will den Tierhalter haften lassen. Nur in Ausnahmefällen soll er nicht voll haften, wenn z.B. den Verletzten eine Mitschuld trifft. Die Messlatte ist somit für eine Reduktion der Haftung auf NULL sehr hoch, weil das Gesetz der Haftung Vorrang einräumt ... völlig unabhängig erst einmal davon, ob du fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast.
    ...

    Vielen Dank für Deinen ausführlichen Text - das hat die aktuelle Gesetzeslage nochmal klarer gemacht.
    Auch wenn wir etwas weniger fachkundig zum gleichen Ergebniss kamen.

    Es bleibt dabei, ich finde diese Regelung falsch.

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    Ich rede nicht von der Gesetzgebung...ich rede von der Möglichkeit Gefahren zu minimieren...
    Klar ist im extremfall die Gesetzeslage ungerecht.
    Was habt Ihr denn für Vorschläge für ein anderes Gesetz, was die HH entlasten könnte, ohne sie von Ihrer Aufsichtspflicht zu befreien?

    Dann liegt DA offenbar das große Missverständniss.
    Die meisten hier reden nämlich schon seitenweise von nichts anderem als der Gesetzeslage, die eben - genau darum gehts hier eigentlich in diesem Thread - in Extremfällen ungerecht ist.
    Alternativen wurden bereits vorgeschlagen - zusammengefaßt: das Verursacherprinzip (= wer ausreichend hoch eingefriedetest Grundstück, gesichertes Haus oder gar Zwinger betritt ist selber schuld)
    oder 50 : 50 Regel als Kompromiss - jeder ist zumindest nur zur Hälfte "schuld" und haftbar zu machen.

    Ich persönlich wäre nachwievor für das Verursacherprinzip
    (was ja eine freiwillige Anteilnahme eines Hundehalters bei solchen Unfällen mit Kindern nicht ausschließt!)

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    Aber es für selbstverständlich zu halten dass ein Kind das einen Ball holen will ect., mal eben so verletzt wird. Ne also...Mein Hund darf mich verteidigen wenn es hart auf hart kommt, aber niemals irgendwelchen Fremden Schaden zufügen nur weil sie mein Grundstück betreten.

    Irgendwie schreiben wir hier ziemlich aneinander vorbei :???:

    Okay, das eigentliche Thema war ja "Hund beißt Einbrecher" - wie da die Rechtslage ist wurde geklärt, wie die meisten das hier finden ebenfalls.

    Dann kamen wir zum "einbrechenden" Kind, das nur seinen Ball holen will.
    Und ich glaube das dabei wesentlich seltener etwas passiert weil es tagsüber ist und hoffentlich der Hundehalter in der Nähe weil es sich hoffentlich inzwischen rumgesprochen hat das ein Garten kein Aufbewahrungsplatz für arbeitende Hundehalter ist.

    Aber: eine Garantie für Eltern und deren Kinder, das dabei nix passiert kann es nicht geben. Denn es gibt immer mal Hunde deren Schutztrieb so hoch ist das sie einfach keine Eindringlinge dulden (Veranlagung, schlechte Vergangenheit und Sozialisation usw. )
    Es wäre also für die Kinder wirklich besser wenn die Eltern ihnen nachdrücklich beibringen, das es gefährlich werden KANN wenn man Grenzen überschreitet.

    Nach derzeitigem Recht bekämen sie zwar Schmerzensgeld vom Hundehalter - aber mal ehrlich, das wiegt doch ein solches Ereigniss nicht wirklich auf und ist nur ein schwacher Trost.

    Würde die Rechtslage geändert in das Verursacherprinzip, dann würde bereits von Rechtswegen verdeutlicht werden das Grenzen einzuhalten sind und überschreiten auf eigenes Risiko geschieht.
    Das fände ICH besser.

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    Der Hund ist doch nicht doof! Der kann doch abschätzen ob ich mich bedroht fühle! Und wenn ein Hund ein unschuldiges Kind anfällt, nur weil es das Grundstück betritt, dann ist das für mich überhaupt nicht normal.

    Nee, Hunde sind nicht doof. Aber es gibt einfach Hunde die mit solchen Situationen nicht klarkommen (s.o.). Was soll ein Hundehalter der einen solchen Problemhund hat denn noch tun außer sein Grundstück extrem hoch einzäunen?
    Bei der derzeitigen Rechtslage hat er einfach keine Chance ausreichend seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen - egal wie hoch Zaun oder Mauer sind, passiert was hat der Hundehalter Schuld.
    Und das kann es einfach nicht sein, finde ich.

    Und bitte, das bedeutet doch nun nicht das es mir egal wäre wenn mein Hund ein Kind beißt - oder das ich DAS sogar befürworten würde.

    Aber ich seh es wie Fräulein Wolle, bei manchen Postings entsteht der Eindruck das Eltern ihre komplette Verantwortung an ihre Umwelt abschieben wollen. Das finde ich extrem schade - besonders für deren Kinder!
    Auf seine "Brut" aufzupassen ist ein natürlicher Instinkt der dank körpereigener Hormone sogar zu ungeahnten Kräften verhilft - wo ist denn dieser Instinkt eigentlich hin?
    Zeigt der sich jetzt im "Nachmaulen" und andere Beschuldigen, also hinterher, wenn das Kind schon in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen ist? Was denken sich Eltern die stundenlang nichtmal bemerken, das ihr Kind weg ist (und längst tot im Wasser treibt)?

    Ich glaube diese Themen kommen hier im DF immer wieder auf (obwohl es ja ursprünglich um was ganz anderes geht) - weil es letzlich um Verantwortung geht und wie man diese in eine passende Erziehung umsetzt.
    Und eben dies betrifft sowohl Eltern alsauch Hundehalter.
    In beiden Fällen muss man die Verantwortung in allerallererster Linie bei den Erwachsenen sehen, dennoch gibt es immer wieder Situationen wo trotz größtem Verantwortungsgefühl und größtmöglicher Sorgfalt Unglücke passieren.
    Das ist dann selbstverständlich erstmal einfach nur schrecklich und furchtbar.

    Bei der juristischen Nachbearbeitung solcher Ereignisse entwickelt sich offenbar im Empfinden vieler Hundehalter eine Diskrepanz in der Rechtsprechung die für sie nicht mehr nachvollziehbar und eben ungerecht ist. Während bei Unglücken die durch Kinder verursacht wurde
    völlig zu Recht die Umwelt mit in die Verantwortung genommen wird, sollen Hundehalter scheinbar gottgleich jedwede Situation vorrauszusehen und beherrschen zu müssen. Können sie das nicht (und wer kann das schon?) dann müssen sie zahlen. Sie können sich ja ein anderes Hobby suchen wenn ihnen dies zu teuer ist :roll: (schön zu sehen auch an derjuristischen Unterscheidung zu Diensthunden)

    Ein gesellschaftlicher Trend, der Hundehaltung in DE immer schwieriger macht und den seit menschengedenken vorhandenen Wunsch nach hündischer Gesellschaft diskriminiert.
    In einer solchen Gesellschaft will ich nicht leben, darum rege ich mich über diese Tendenzen so auf.

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    So ist in der BRD die Rechtsprechung. Ob ich sie persönlich für richtig halte ist egal.

    Nö - genau darüber diskutieren wir hier doch:
    a) wie ist die Rechtsprechung
    und
    b) wie finde ich das

    und ich persönlich finde das die Rechtsprechung ziemlich häufig sehr weit neben dem Rechtsempfinden liegt, selbst nach der Begründung durch den Richter.