Zitatalso kann man nirgends wirklich was erfahren?
seh ich das so richtig?
blöde sache
Hier im Thread steht doch, wie die Gesetzeslage ist.
Laienhaft formuliert heißt das, das ein Halter IMMER für die Schäden haftet die sein Tier verursacht - völlig unabhängig davon wie es dazu gekommen ist. Einzige Ausnahme ist, wenn das Tier berufsbedingt gehalten wird.
Das bedeutet, das Du darauf hoffen kannst, das
- Einbrecher hundelose Haushalte bevorzugen
- Einbrecher nicht auf die Idee kommen Anzeige zu erstatten
- Einbrecher beim Versuch Anzeige zu erstatten von dem Polizisten nicht sonderlich ernst genommen werden und ihren Versuch aufgeben
- ein Richter bei der Beurteilung des Falls eine gewisse Schadenfreude an den Tag legt und zu Ungunsten des Einbrechers entscheidet
- sonstige juristische Zufälle sich günstig für Dich auswirken
ABER: eine Garantie gibt es nicht. Lt. Gesetz bist Du haftbar wenn Dein Hund jemanden beißt, egal wen wann und wie.