Zitat
Womit sich die Katze - oder in dem Fall der Hund - in den eigenen Schwanz beisst.
Denn auch vor Gericht muss der - vermeintliche oder nicht - Besitzer erstmal beweisen, daß es überhaupt sein Hund ist.
Etwas ähnliches hatten wir doch schon einmal - siehe Thema "Hier bekommt einer seinen Hund nicht zurück"
Aber weiter vorne unterstellst du Susami doch irgendwie, daß sie den Hund behalten möchte und deswegen nicht zurückgibt 
LG
Ines
nun ich denke, der heimtierausweis, der impfpass und der zeuge würden vor gericht ausreichend sein, beim Th war es auch ausreichend.
wenn es so rüberkam, das ihr sowas unterstelle entschuldige ich mich natürlich, denn das will ich ihr nicht unterstellen. Allerdings stellt sich mir die frage, ob sie genauso reagieren würde, wenn der hund ihr nicht zusagen würde. ich denke schon, das es eine rolle dabei spielt, aber wie gesagt, ich will ihr weiß gott nix unterstellen. Bis zu dem Punkt, wo der vermeindliche besitzer vor der tür stand befürworte ich ja ihr handeln und find es gut. Aber als dann der besitzer vor der tür stand, nun ja, da haben wir halt verschiedene meinungen. Und meines erachtens nach, wäre es ihre pflicht gewesen, das tier rauszugeben.
Sie hätte dann im nachhinein nachforschungen anstellen können wie es dem hund geht und dann evtl. tierschutz etc. einschalten. Auch wenn hier alle so tierlieb sind, und das tier als lebewesen sehen, so wissen wir alle, das es das rechtlich gesehen nicht is. Und ob es dem tier dort gut geht oder nicht haben nicht wir zu entscheiden. Selbst wenn es ihm schlecht ginge. So is nunmal das gesetz. Obs und schmeckt oder nicht. Dennoch müssen auch wir uns nach den gesetzen richten, egal wie unfair und gemein sie auch in unseren augen seien mögen.
Susami, es tut mir leid, das ich den eindruck erweckt habe, als würdest du das tier klauen wollen! Das lag nicht in meiner absicht. Auch will ich dir nix unterstellen und entschuldige mich für meine "mißlungene wortwahl und satzstellung.
aber dein verhalten is für mich nicht richtig.
habe was gefunden:
Vorsicht: Mitnahme kann Diebstahl sein! Die Rechtslage
Ist der Besitzer eines Hundes / einer Katze nicht auffindbar, gilt das Tier als "Fundsache".
Für die Verwahrung einer Fundsache ist die Gemeinde / Stadt zuständig, die meist das örtliche Tierheim mit der Versorgung solcher Pfleglinge beauftragt hat.
Nach Meldung des Fundtieres im Tierheim kann das Tier zwar zur Pflege bei seiner "Adoptivstelle" bleiben. Doch Achtung: Wenn der alte Besitzer sich meldet, ist das Tier abzugeben!
Erst nach einem halben Jahr gehen die Besitzansprüche an den neuen Halter.
Es ist lobenswert, wenn sich Tierfreunde um scheinbar herrenlose Streuner kümmern. Aber es gibt einige Punkte zu beachten, um sicherzugehen, dass man durch die "Adoption" eines Tieres keinen bereits vorhandenen Besitzer unglücklich macht.
Schlimmer noch, das Behalten eines Tieres, das bereits einen Halter hat, ist tatsächlich der Tatbestand eines Diebstahls.
Anders als bei einem freilaufenden Hund, muss eine Katze nicht unbedingt ein armes "Findelkind" sein. Eine Katze, die wohlgenährt ist und ein glänzendes Fell hat, ist in vielen Fällen ein Freigänger, der sich auf seinen Streifzügen ein paar Extra-Leckerlis gönnt. Sicher ist in solchen Fällen die Versuchung groß, das Tier zu füttern. Doch davon ist abzuraten.
Ein verwahrlostes Tier mit struppigem Fell dagegen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit herrenlos. Hier ist ein Füttern nicht nur erlaubt, sondern dringend zu empfehlen. Bei ausgehungerten Schlinghälsen muss das Futter gut dosiert werden. Allzuviel auf einmal ist für den kleinen Magen extrem ungesund. Zeigt eine solche Katze wenig Interesse, ihr warmes Plätzchen zu verlassen (und wirklich nur dann!), ist die - vorläufige - Aufnahme des Tieres zulässig. Ähnliches gilt - in geringerem Ausmaß - selbstverständlich auch für Hunde, von denen es mehr notorische Gelegenheitsausreißer gibt, als man glauben mag.
weiter kann man es hier lesen:
http://www.polar-chat.de/wiki/Fundtier:_Was_tun%3F