zunächst: deine kollegin sollte so schnell wie irgend möglich dafür sorgen, dass der hund da wegkommt!
genau wegen derartigen konstellationen haben wir die listen - und alle, vorallem garade die, die ihre kampfschmuser richtig und ordentlich halten (bei uns in bayern ja eh nimmer möglich, leider) baden das aus....sorry, krieg ich sofort zuviel wenn ich sowas lese...
so, jetzt aber mal sachlich:
Kat.1 hunde in bayern sind immer illegal. das alleine erfüllt schon den tatbestand einer straftat. Kat.1 hunde sind nicht nur ne ordnungswidrigekeit wie falschparken....
zum "mannscharfmachen": dies ist privatpersonen überhaupt nicht erlaubt. auch dies ist für sich genommen schon eine straftat.
ein staatsanwalt könnte hier - wenn der hund beisst - bereits eine vorsätzliche körperverletzung konstruieren. und ja, bis zu einem gewissen grad könnte ein staatsanwalt hier auch annehmen, dass der hund als "waffe" gebraucht wird/werden sollte - und sowas ist kein spass mehr!
fahrlässige körperverletzung ist es allemal.
da kommt also einiges zusammen: illegale haltung eines in bayern "verbotenen" hundes, mannscharf machen des hundes und noch die körperverletzung.
haftbar zu machen ist immer und stets der halter. (gefährdungshaftung - das wäre auch bei "omma krawuttkes dackel" nicht anders.)
der halter (sprich besitzer) haftet für alles, was sein hund anstellt. er haftet auch dann, wenn ein "gassigänger" einen fehler macht.
darum ist es ja bei auch bei "nicht-listen-hunden" so wichtig, wenn man einen haftplichtversicherung abschliesst, dass auch das "risiko" bei fremden gassigängern mit abgedeckt ist! (ist nicht bei jeder haftpflicht gegeben!)
da der hund als solcher sowieso illegal ist - könnte man auch in bayern keine versicherung für ihn abschliessen - selbst wenn man eine hätte - müsste diese nicht zahlen.
wenn die freundin nun sagt, sie sei der halter des hundes - dann muss sie sich für alles, was ich oben schrieb, verantworten.
der hund wird mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit eingezogen.
hier in bayern hat der hund nicht die gerinste chance, jemals wieder vermittelt zu werden - eben weil die haltung inkl. einfuhr, zucht ect. absolut verboten ist.
man, man, man.....sorry, sowas regt mich echt auf !
ich persönlich mag amstaffs sehr gerne - mir tut dieser hund und alle anderen, denen es ähnlich geht unglaublich leid!
ganz ehrlich: hier fände ich eine strafe für den halter des hundes nur allzu gerecht.