ok ich glaube ich habe mich missverständlich ausgedrückt.
ich gehe nicht davon aus dass ich deswegen die verbleibenden 50% erhalte. aber ein hundehalter der sich so unverantwortlich verhält und im nachhinein auch noch so uneinsichtig ist, der gehört meines erachtens dem OA gemeldet. fehler machen wir alle, aber wenn man als hundehalter seinen frei laufenden hund tun lässt was er will und null kontrolle über ihn hat, dann hat man mindestens(!) den vollen schaden den er verursacht zu tragen. wenn nicht > ordungsamt. dann überlegt sich dieser hundehalter hoffentlich das nächste mal genauer ob er seinen hund an der leine lässt bzw. leinenfrei zumindest im abrufbaren radius bei sich behält.