Wer lesen kann ist klar im Vorteil....Ich habe geschrieben unter der Voraussetzung der Hund kam tatsächlich bedrohlich auf den Mann zu. Ob dem so war, kann hier keiner wissen.
Es wird hier nur so getan, als könnte man einen wirklich aggressiven Hund in der Größe, der beschädigen will, mit Schlagstock Einhalt gebieten. Das ist einfach nicht der Fall. Und dann darf ein Polizist sich selbst mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen, auch mit der Schusswaffe.
Und noch mal für alle, ob der Polizist in diesem Fall angemessen reagiert hat, weiß keiner von uns. Spekulationen sind also müßig.
Ich hab da eine ziemlich klare Meinung zu. Wäre dieser Hund in diesem besagten Falle, offensichtlich bedrohlich/aggressiv auf den Polizeibeamten zugelaufen sein, hätte sich keine der Zeitungen zurück gehalten dies auszuschlachten.
Glaubst Du wirklich die Medien hätten bei einem fletschenden, offensichtlich aggressiven, in Beschädigungsabsicht auf Polizeibeamten losgehenden Hund so verhalten berichtet? Ein solches Verhalten eines Hundes wäre in meinen Augen auch die einzige Entschuldigung für den Gebrauch der Schusswaffe. Schliesse ich gedanklich aber aus, aus o.a. Logik (der natürlich niemand anderes folgen muss).
Ich denke der Polizeibeamte hat völlig überreagiert und ein Hund musste dafür mit seinem Leben bezahlen, auch wenn man den Hundesitter nicht von Schuld freisprechen kann. Ich finde es in diesem Falle erschreckend, wie gering die Hemmschwelle des Polizisten war, das Leben eines Hundes zu beenden.