vorab, das ist mein Wissensstand. Ich gewähre keinerlei juristische Sicherheiten
Aber Betrienskosten der Wohnung sind ja nicht gleich Kosten der Warmmiete - hier sind die Betriebskosten zB Treppenreinigung, Müll, Wasser und sowas. Extra hinzu kommt dann noch mein Gas- und Stromverbrauch, der über die Stadtwerke läuft. Und erst mit diesen Kosten habe ich meine Warmmiete - oder rechnet ihr das anders?!
Miete setzt sich zusammen aus:
- Kaltmiete
- Betriebskosten
- Heizkosten
- Wasserkosten
- Stromkosten
Kaltmiete erklärt sich von selbst.
Im §2 BetrKV (§ 2 BetrKV Aufstellung der Betriebskosten - dejure.org) ist gut aufgeschlüsselt was zu den Betriebskosten dazu gehört. Sofern es im Mietvertrag nicht anders steht (meist wird Bezug auf den §2 BetrKV genommen) , gehören die Wasser- und Abwasserkosten mit zu den Betriebskosten.
Dazu kommen die Heizkosten, die in der Regel in Form eines monatlichen Abschlages an den Vermieter gezahlt werden.
Das Kalt- und Abwasser wird über die Betriebskosten abgerechnet, sofern nicht anders festgehalten. Die Warmwasserkosten werden über die Heizkosten abgerechnet.
Es kommt jedoch durchaus vor, dass das Kaltwasser nicht mit über die Betriebskosten abgerechnet wird. In diesem Fall wird der Vermieter den Mieter darüber informieren, dass er sich selbst beim regionalen Stadt-/Wasserwerk anmelden soll. Dies sollte im Mietvertrag auch so festgehalten werden.
Strom meldet jeder selbst beim Anbieter seiner Wahl an.
Am Ende eines Abrechnungsjahres werden Wasser- und Heizkosten dann nach tatsächlichen Verbrauch (unter Berücksichtigung der monatlichen Abschlagszahlungen) abgerechnet.
ACHTUNG: auch hier gilt - es sei denn es ist im Mietvertrag anders festgehalten. Diesen sollte man eingehend prüfen.
Vorgegeben ist die Warmmiete auch erstmal, aber die kann im Laufe der Zeit angepasst werden, spätestens wenn die erste Neben- und Betriebskostenabrechnung kommt. Und die vorgegebene Warmmiete richtet sich ja auch erstmal danach, was die Vormieter verbraucht haben, wieviele Parteien im Haus sind, auf die Müll, Versicherungen etc. umgewälzt werden kann, ob das Treppenhaus von den Mietern gereinigt wird oder dafür eine Reinigungskraft bezahlt wird, etc. Gas und Wasser sind hier in der Regel in der Warmmiete enthalten und richtet sich dann dementsprechend nach dem Verbrauch der Mieter.
Der Mietspiegel wird immer in Kaltmiete angegeben.
Vollkommen korrekt 
@Jessica83 In unseren Wohnungen waren immer vorher 2-Personen-Haushalte und trotzdem haben wir am Anfang immer 300 - 600 € Rückzahlung bekommen, ich weiß nicht, wie andere das schaffen so viel Nebenkosten zu verursachen 
Ganz einfach. Die NK-Pauschale wurde von vornherein gänzlich falsch angesetzt vom Vermieter. Wenn diese, um den Mietpreis künstlich niedrig zu halten auf z.B. 1,20€/qm gesetzt wurde, ist es klar dass man die selbe Summe nochmal nachzahlt.
In eurem Fall würde dies bedeuten, dass eure NK-Zahlungen tendenziell zu hoch angesetzt waren PLUS ihr im tatsächlichen Verbrauch eher sparsam seid.
Dazu kommt, das ca. jede zweite Nebenkostenabrechnung von vornherein falsch ist. Ich lasse unsere immer vom Mieterschutzverein prüfen, wenn die NK pro qm sich nicht im Mittelfeld bewegen.