Beiträge von SavoirVivre

    mein boxer-RR mix wird im sommer immer als pöhser kampfhund abgestempelt. allerdings nur geflüstert hinter meinem rücken, weil ich so lieb und nett aussehe - da mag man nicht geradeheraus doof sein, sonst weine ich noch oder so :headbash: .

    da mein hund aber auch seine problemchen mit menschen hat, kann ich es dem ein oder anderen auch nicht verübeln. zwar ist er gesichert, aber gerade dann kann man ja gefahrlos lästern.

    ich habe nicht die erwartungshaltung an nicht-hundehalter, dass sie sich hundegerecht verhalten. aber es gibt situationen, da ärgere ich mich einfach über distanzlose menschen, die sich wundern dass sie böse angebellt/-fletscht werden, weil sie den "prächtigen hund streicheln" wollen. am besten schnurstraks drauf zulaufen, nahe davor stellen, drüber beugen und den kopf tätscheln.

    @RafiLe1985
    Äh, wieso nochmal wäre das Ehepaar in den von Dir genannten Umständen in der Pflicht euch zu bitten eure Hunde anzuleinen?

    Wären eure Hunde einfach an denen vorbeigelaufen, wäre wahrscheinlich auch kein Thema draus geworden. Dass es eng wird mit dem Rad, und die daraus resultierende Reaktion eurer Hunde, das hättet ihr sehen müssen - nicht das Paar. Insbesondere weil das Rad hinter dem Paar, aber in eurem frühen Sichtfeld war.

    Ein Mensch der Angst hat vor Hunden, empfindet einen wuseligen, freundlich auf ihn zukommenden großen Hund nunmal als bedrohlich. Das war sicher kein Angriff von Newton, aber man kann der Frau auch ihren Eindruck nicht absprechen.

    Eine Anzeige sehe ich hier auch nicht. Unverhältnismäßig.

    Aber ich könnte mich auch meiner eigenen Verantwortung nicht entziehen. Das Wissen wie fahrlässig diese Frau agiert und reagiert, und das Wissen um die Höhe der Wahrscheinlichkeit, dass es ein nächstes Mal mit einem nächsten Kind geben wird, da diese Frau null einsichtig ist > das einfach zu ignorieren mit "geht mich nichts an" , das könnte ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren.

    Ich sehe meinen Part gewiss nicht darin andere Hundehalter zu belehren, aber ich trage Mitverantwortung die über die für mich und meine Lieben hinaus geht. In diesem Fall indem ich das Ordnungsamt auf diese Hundehalterin aufmerksam mache. Sollen sie den (hier dringend notwendigen) Part der Kontrolle und Belehrung übernehmen.

    Mir ginge es in diesem Falle nicht um die Geringfügigkeit der Verletzung, sondern die Fahrlässigkeit der Halterin.

    1. war es nicht das erste Mal
    2. sie hat den Hund trotz dieses Wissens ungesichert rumlaufen lassen, obwohl Kinder/ein Kind anwesend sind
    3. hat sie im Nachgang absolut unangemessen, uneinsichtig, verharmlosigend reagiert

    Ich würde das Gespräch suchen um ihr mitzuteilen, dass ich sie beim OA melden werde - wegen den o.g. Punkten zusammen.
    Über jeden für sich allein gestellt hätte man reden können, vielleicht sogar über zwei der Punkte zusammen genommen. Das ist aber genau die Art grobe Fahrlässigkeit, die zu der Ablehnung unserer Hunde und uns Hundehaltern in der Gesellschaft führen.

    Glaubt hier jemand wirklich diese Hundehaltern ändert ihre Führungsweise nach diesem Vorfall jetzt? Sorry, aber ihre Reaktion zufolge in meinen Augen - nein. Die Wahrscheinlichkeit das es wieder vorkommt ist realistisch gegeben, und das nächste Kind trägt vielleicht nicht nur ein rotes Ohr davon, und ist im Nachgang nicht so gefasst wie der Sohn der TE. Daran ist nicht der Hund schuld und auch nicht das Kind, sondern diese untragbare Halterin.

    ich schliesse mich den voran gegangenen meinungen an. intensiv riechendes Fell hat meines Erachtens fast immer den ursprung in der fütterung.
    was ein wenig hilft, ist regelmässiges ausbürsten des felles. oft "hängen" auch einfach unappetitliche dinge im dichten fell, die fürs auge nicht offensichtlich sind.

    im winter würde ich auf keinen fall baden, wenn sich der hund nicht gerade in kadavern gewälzt, oder ein stinktier geärgert hat.

    ich finde es irreführend dass man bei drei anrufen drei verschiedene auskünfte bei der agila erhält.

    dame 1:
    NUR kosten die direkt mit der OP zusammenhängen. auch die letzte op-notwendige vorbehandlung wird nicht erstattet, egal ob sie 24std. oder 30min vorher stattfand, sofern sie unabhängig von der op erfolgte. erst ab handgriff zum legen der narkose zur op. egal ob vollnarkose oder teilnarkose

    dame 2:
    die untersuchung die zur diagnose "op notwendig" führt, wird mit erstattet. teilnarkose ist trotzdem op, wenn ein schnitt gesetzt und dieser wieder genäht wurde.

    dame 3:
    NUR kosten die direkt mit der OP zusammenhängen. auch die letzte op-notwendige vorbehandlung wird nicht erstattet, egal ob sie 24std. oder 30min vorher stattfand, sofern sie unabhängig von der op erfolgte. erst ab handgriff zum legen der narkose zur op. UND eine op ist nur dann eine op wenn sie unter vollnarkose stattfand. teilnarkosen gelten nicht als op, auch nicht wenn ein schnitt getätigt, gewebe durchtrennt und anschliessend genäht wurde.

    hm.. was denn nu wenn nicht einmal die mitarbeiterinnen von agila es genau wissen?

    Ja, das ist bei der Agila auch mit drin.

    Ich hab mich gegen die Barmenia Versicherung entschieden aufgrund der AGBs und dieses Artikels:
    Barmenia Hunde-OP Versicherung birgt Risiko

    Danke für den Artikel. Interessant.

    Bei der Agila ist die letzte vorbereitende Untersuchung nicht versichert, dafür bräuchte man die Krankenversicherung (oder die Große die auch OP-Versicherung mit beeinhaltet). Lediglich die Arbeitsschritte/-vorgänge ab OP und die dazugehörige Nachversorgung. So jedenfalls die Information der Mitarbeitern, die ich eben am Telefon hatte.