nun ja, irgendwie muss ein vermieter sich ja absichern. mit der formulierung "wenn der boden über das normale Maß hinaus beschädigt ist.." finde ich da sehr fair und auch juristisch einwandfrei.
eine gewisse abnutzung durch normale nutzung ist völlig normal und wird über die miete abgegolten. wenn hunde vertraglich erlaubt sind, gehört zur normalen nutzung auch leichte sichtbare spuren durch hundekrallen, etc. die erwartungshaltung kann ja nicht sein dass hundehaltung erlaubt ist aber bitte unsichtbar sein soll. wenn aber die abnutzung über das normale maß hinaus geht - und nix anderes verlangt der vermieter - ist es absolut legitim wenn der hundehalter dieses beseitigt oder dafür haftet. finde nicht das man sich über eine so moderate formulierung aufregen muss
. andersrum würde es ja bedeuten, dass du vom vermieter erwartest dass er schäden die über das normale maß hinausgehen trägt die dein hund hinterlässt. das finde ich deutlich unfairer.
der schäferhund einer freundin, der sich in der regel sehr ruhig in der wohnung verhält, hat mal um einen ball unterm sofa hervor zu holen den ein gast gedankenlos geworfen hat, durch ein paar ambitionierte "grab"bewegungen sehr tiefe furchen im parkett hinterlassen. fand der vermieter gar nicht lustig. die zahllosen quer durch die wohnung verteilten leichten kratzer durch die krallen hat er entspannt abgetan als "das gehört halt dazu wenn man einen hund hat, so bekommt der holzboden leben" - aber diese tiefen kratzfurchen die auf ca.30cm x 30cm verewigt waren mussten durch einen fachmann beseitigt werden.
fand meine freundin absolut fair, auch wenn es echt teuer war weil einfach mal son stück aus dem parkett schneiden geht halt nicht.