So, nach durchlesen des Eingangsposts und den Antworten bleibt nur noch kopfschütteln und zwar für einige Antworten.
Hier wird gleich von Zwingerhaltung gesprochen wo, nach dem Eingangspost zu urteilen, gar keine vorhanden ist.
Aus ein paar Zeilen wird über den TE geurteilt als sperre er seinen Hund nur in den Zwinger. Möchte nicht wissen wer seinen Hund hier 24 Stunden um sich herum hat.
Zum Eingangsthema:
Mein Schwager hat ebenfalls einen DSH und wenn im Garten eine Party stattfindet, kommt der Hund auch in den Zwinger, nach dem er den Besuch begrüßen durfte. Ansonsten hat der Hund im Übrigen Familienanschluss. Die Zeit im Zwinger nutzt der Hund auch mal zur Ruhe und dient auch dem Schutz vor den Kindern. So wie es dem Schutz der Kinder dient. Auch wenn der Hund mit Kindern aufgewachsen ist und absolut als sozialisiert gilt... unvorhersehbare Situationen ausgelöst durch unbedachte Kinder kann es immer geben.
Vielleicht solltest Du Deinem Hund genau das vermitteln, das er seinen Zwinger zum Ruhen nutzen kann, auch wenn außerhalb Trubel ist. D.h. keines der Kinder hat an den Zwinger zu gehen, der Hund benötigt außerhalb der Ruhepause Abwechlslung und eine Betätigung. Inwieweit du da was machst kann ich nicht beurteilen. Mein Schwager macht z.B. Schutzdienst und Fährtensuche mit seinem Hund.
Lässt Du ihn auch zu anderen Zeiten mal in den Zwinger? Oder ist der Zwinger ausschließlich eine Ort für den Hund wenn Besuch da ist?
BTW: Zwinger vs Artgerecht... lt Tierschutzgesetz ist ein Zwinger dann artgerecht wenn er mehr als 6qm Fläche hat und der Hund seinen regelmäßigen Kontakt zur Familie hegen kann. Ein Zwinger ist nicht schlechter als ein Flur in der Wohung in dem der Hund während Abwesenheit des HH verweilt.