Beiträge von Jocks_B

    Ob Werbung oder hier im Forum... die meisten Leute lassen sich doch auf irgendeiner Weise beeinflussen.
    Wer hat denn nicht schon auf Grund der Werbung ein bestimmtes Produkt gekauft?

    Hier im Forum sind ja Gott sei Dank alle bestens informiert...

    Jedem das Seine...

    Zitat


    Ich habe ja einige Züchter im Auge. Die Hündinnen dort im dem Zuchtverband müssen mind. 12 Monate Pause zw. den Belegungen haben (Ausnahme die Hündin hat einen mind. 10 monatigen Zyklus, dann sind 2 Würfe hintereinander erlaubt, mit anschließdender Pause von mind. 15 Monaten). Außerdem darf eine Hündin nur 4 Würfe insgesamt haben und zwar egal, wieviel Welpen pro Wurf gefallen sind. Nach 4 Würfen ist Schluß. Ebenso nach dem vollendeten 8. Lebensjahr.

    So oder ähnlich kenne ich das von vielen anderen Zuchtordnungen auch. Nur ist das beim DSH anders, laut deren Zuchtordnung. 2 Würfe innerhalb 12 Monate sind dort zulässig.

    Hier frage ich mich ernsthaft, wie der VDH eine derartig großzügige Genehmigung für die Zuchtordnung, was die Belegung der Hündin anbelangt, erteilen kann. Andere Zuchtvereine, sogar Vereine die nicht dem VDH angehören, gehen doch da mit gutem Beispiel vorran und haben große Abstände zwischen den Belegungen.
    Zumal ich im gegebenen Fall kein wirkliches Zuchtziel erkennen kann.

    Hi Claudia,

    von der Zuchtordnung her ist das vollkommen legitim, leider.
    Ich frage mich hier nur nach dem Zuchtziel wenn es alleine in D über 250000 Hunde dieser Rasse gibt. Das hat in meinen Augen einfach nichts mit seriöser Zucht zu tun. Das ist für mich das Bedienen eines Marktes.

    Diese Art der Rückantwort ist alles andere als von einem seriösen Züchter!

    Die Frage nach dem finanziellen Status in Verbindung mit den Fragen nach Beruf und der täglichen Zeit mit dem Welpen ist mehr als verdächtig. Daraus lässt sich schön Dein/Euer Aufenthalt in der Wohnung schließen.

    Ich würde diese Fragen nicht beantworten. Ein seriöser Züchter bittet Dich zum Zwinger und die notwendigen Dinge werden vor Ort besprochen.

    Nach meiner Auffassung ist das Thema eigentlich ganz einfach. Ein Kind, nach deutschem Recht bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, hat nicht mit einem Hund alleine auf die Straße zu gehen. Egal ob 7 oder 13 jahre, ob mit Fußhupe oder Großhund. Kinder lassen sich zu leicht ablenken und bedenken nicht im Vorfeld die mögliche Gefahr.
    Eltern, die das zulassen handeln m.M. fahrlässig und verletzten die Aufsichtspflicht. Ein Kind ist zwar schuldunfähig, aber ab dem 10. Lebensjahr bedingt deliktfähig. Alleine schon auf Basis der rechtlichen Gegebenheiten kann deshalb ein Kind nicht alleine mit einem Hund Gassi geschickt werden.

    Erst vor 2 Tagen habe ich auch ein Kind, geschätzte 10 Jahre, mit einem Großhund spazieren gehen gesehen. Hätte ich die Möglichkeit gehabt anzuhalten und auszusteigen, dann hätte ich das Kind darauf angesprochen.

    Wenn wir schon bei Sinnloszucht sind: Wie ist es dann, wenn ein Züchter eines VDH angeschlossenen Vereines seine Hündin erneut decken lässt, obwohl sie erst letzte Weihnachten geworfen hatte? Das wäre im übrigen der 4. Wurf dieser Hündin einer Rasse die sehr stark in D vertreten ist. Nach der Zuchtordnung dieses Vereines sind 2 Würfe im Jahr sogar möglich. Nur, das hat in meinen AUgen nichts mehr mit Zucht.