Beiträge von Jocks_B

    Den kümmert keine Ampel...
    Eine Bekannte hat eine Augenkrankheit und sich vor langer Zeit vorsorglich einen ausgebildeten Blindenführhund zugelegt, da sie jetzt schon nur noch eine Sehkraft von 30 % hat.

    Weil mich das auch mal interessiert hatte, habe ich sie dazu gefragt. Sie sagte mir, der Hund geht weil der Hundeführer weitergeht, kommt allerdings ein Auto oder ist dort ein sonstiges Hindernis, stellt sich der Hund in den Weg und verwehrt somit das Weitergehen. Dies nennt man anscheinend "anerzogener Ungehorsam".

    Nun, ich weiß zwar nicht wozu das dienlich sein sollte, außer Du möchtest ein psychologisches Profil erstellen ;) aber ich versuch mal drauf zu antworten:

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    Ließest Du deinen Hund dann trotzdem von der Leine (Grundgehorsam vorausgesetzt) und würdest brav blechen?

    Jein, kommt drauf an ob ich es gegenüber Dritten verantworten kann. Ist es ein Gebiet, wo keine Menschenseele zu sehen ist, dann Ja und ich würde es, wie Cerridwen es sagt billigend in Kauf nehmen. Allerdings weiß ich vorher welches Bußgeld mich erwartet. Andernfalls würde ich meinen Hund an der Leine lassen, damit Dritte sich nicht unnötig gestört fühlen.

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    Was machst Du in solchen Situationen, wenn sie nicht nur Ausnahmen sind, sondern einfach deinem Wohnort geschuldet?

    Insbesondere dann, wenn alle Bitten und Vorschläge an die Gemeinde für entsprechende Zonen auf taube Ohren stoßen?

    Hierzu muß ich sagen, dass ich jetzt die Diskussion anregen müsste, ob es in einer solchen Umgebung überhaupt Sinn macht einen Hund zu halten. Das möchte ich aber vermeiden, da dies wieder zu einen unötigen Streit ausartet.
    Generell habe ich dazu aber eine sehr rigorose Meinung, wobei das jeder für sich selbst entscheiden muss.
    Für mich stellt sich diese Frage also nicht und ich möchte daraus auch kein Konstrukt machen.

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    Jörg, welchen § 65 meinst Du denn? :?
    Höhere Bußgelder findet man zB im Schwarzarbeitsgesetz (bis zu 300.000 €) oder im GWB (bis zu 1 Million €).

    Sorry... ich bin heute völlig verwirrt :lol: Ich wollte auf die Bußgeldvorschrift verweisen.

    Schwarzarbeit ist doch aber keine Ordnungswidrigkeit mehr, sonder eine Straftat :???: Oder hab ich nicht aufgepasst?

    Naja, eigentlich ist das auch nur nebensächlich ;)

    Natürlich meine ich natürliche Personen :headbash: Wieso komm ich eigentlich auf juristische...??? Naja.. bin doch auch ein wenig blond :D

    Aber nach welchem Gesetz kann gegen natürliche Personen ein höheres Bußgeld, als die im Paragraphen 65 als Höchstgrenze von 50000€, verhängt werden? (Für mich rein interessehalber)

    Bentley: ich muss ganz ehrlich sagen, das ich auch schon dreibeinige Hunde gesehen habe, die gut an der Leine laufen. Deshalb sehe ich hier alleine keine Begründung.

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    Bußgelder können je nach Gesetz sogar noch höher festgesetzt werden. ;)

    Klugscheißmodus AN:
    Aber nicht bei Ordnungswidrigkeiten für juristische Personen ;)
    Klugscheißmodus AUS

    :D

    Ob jetzt natürlich hier im Fall 150€ gerechtfertigt sind ist sicher eine Auslegungssache seitens der Gemeinde. However, wenn Leinenpflicht besteht, dann ist es egal ob 35€ oder 50000€, sie besteht. Ein Verstoß ist ein Verstoß. Scheinbar schwindet die Schmerzgrenze bei vermeintlich kleinen Verstößen immer mehr, was mich sehr nachdenklich über unsere Gesellschaft macht. Sicher hab ich auch schon gegen das ein oder andere verstoßen, aber wenn ich dafür zahlen muss dann beschwer icih mich nicht.

    Für die TE bleibt einfach nur der Rat, das sie beim OA einen förmlichen Antrag mit entsprechender Begründung stellt um den Hund ev. von der Leinenpflicht zu befreien. Ob es Erfolg hat wage ich aber zu bezweifeln.

    Unsere ist beides.... Kuschelmonster sowie Ichwill10mabstandlieger :)
    Das ist auch gut so.

    Wichtig ist das man es nicht zwanghaft herbeiführen möchte das Kontaktliegen, so nach dem Motto: Hey komm jetzt auf die Couch *zerr ;)