Beiträge von Jocks_B


    @Gabi: Dein Einwand in allen Ehren. Aber ich glaube Du bringst da etwas durcheinander. Ich habe keine haltlosen Behauptungen aufgestellt... És gibt defakto in ZOen der Rassezuchtvereine Wurfzahlbegrenzungen, die natürlich als Empfehlung ausgeführt sind. Andernfalls würden sie ja auch gegen geltenes Tierschutzrecht verstoßen. Ich habe aber keine Behauptungen aufgestellt das darüber hinaus die überzähligen Welpen keine Papiere erhalten oder gar getötet werden. Ich habe lediglich ein Szenario aufgezeigt, wie es sogar von VDH-Mitgliedern ganz unverhehmt an mich rangetragen wurde.


    Ein sinniger Beitrag, deine Zitierung der ZO vom VDH. Kannst Du mir eine Quelle nennen, in der sie vollständig einzusehen ist? Oder ist sie nur für Mitglieder des VDHs zugänglich?



    Zitat

    Genau das hat darkshadow aber behauptet und dass überzählige Welpen keine Papiere bekommen und dafür möchte ich Beweise.



    @ Corinna: :gut:


    Das darfst Du aber nicht mit meinen Ausführungen gleichsetzen ;)
    Ich habe nichts davon geschrieben das sie keine Papiere bekommen würden, das habe ich auch so in den ZOen die ich gelesen habe nicht gesehen.


    Corinna: Ich denke wir zwei sind uns schon weitgehendst einig... es gibt Züchter die sich daran halten und es gibt Züchter die damit Schindluder betreiben... aber allen beiden steht das gleiche Instrument zur verfügung... dieses Instrument ist unmal der Verband. Klar können die Zuchtwarte (die im übrigen oft gute Kameraden des Züchters sind) nicht 24h dabei sein.... Nur der Verband stellt die Rahmenbedinung fest. SIcher ist das keine Garantie, das schwarze Schafe aussterben, aber es gibt ihnen weniger Spielraum zur Verfügung.


    Und Ja: Wenn alles getan wurde, das ein Welpen hervorgeracht wird, welches den ethischen Grundsätzen von seriösen Züchtern entspricht, bin ich auch bereit den angemessenen Preis zu bezahlen. Denn dann hat der Züchter eine Leistung vollbracht.


    Allgemein:
    Ich möchte hier nichts breittreten oder Einzelfälle herauspicken... Es geht um das Thema "Hundezüchter - Eure Meinung". und ich möchte hier lediglich meine Meinung dazu äußern das nicht alles so rosig ist, wie es oft dargestellt wird.

    Zitat


    Und wer finanziert diese zentrale Stelle? Der Staat? Hat sicherlich nur ien mäßiges Interesse daran, dass Lieschen Müller ihren entlaufenen Struppi wiederfindet. Jedenfalls wird es nicht groß genug sein, dafür eine eigene verwaltung aufzubauen.


    Sicher hat der Staat vielleicht kein Interesse daran... oder doch? Wer bleibt denn auf der Versorgung entlaufener Tiere sitzen? Der Staat, bzw. die Kommunen... er schiebt es natürlich clevererweise erstmal auf die Tierheime ab, die oftmals nur von Spenden leben, aber von Rechtswegen kannst Du das Tier zum Rathhaus bringen und die müssen dafür sorgen.
    Zum anderen geht es mir nicht um den Hund von Lieschen Müller, sondern um meinen... so wie es Dir sicher um Deinen Hund geht.
    Bei aller Vorsorge das der Hund nicht weglaufen kann.... aber er lebt nun mal nicht im Käfig.


    In Zeiten der moderne EDV ist so eine zentrale Verwaltungsstelle nicht wirklich kostenintensiv. Wenn schon einige Ordnungsämter diese Daten erfassen, könnten sie diese auch zentral zuammenlaufen lassen. Im letzten Schritt wäre nun nur noch der Zugriff auf diese Datenbank notwendig... OK... ich hör schon den Aufschrei nach dem Datenschutz ;)


    sassenach: Ich war selbst lange genug beim Tierschutz tätig und kenne das Problem. Und ehrlich gesagt, ich würde auch nicht den Tierheimen den Zugriff auf die datenbank geben... Aber wo ist das Problem wenn der entlaufene Struppi eine Nacht im TH verbringen muss, bis am nächsten Tag das OA wieder geöffnet hat und den HH ermitteln kann, wenn der HH bis dahin nicht schon selbst alle Hebel in Bewegung gesetzt hat...


    Das Tasso dies so geregelt hat mit der Adresse finde ich persönlich sehr profesionell...

    Zitat


    also bei uns is sie beim Ordnungsamt hinterlegt.


    Das ist ja löblich... leider ist es nur nicht Bundeseinheitlich. Wobei ich persönlich diejenigen in die Pflicht nehmen würde, die den Hund chippen... dieser sollte die Nummer sofort einer zentralen Stelle melden müssen...

    Corinna,
    eine generelle Wurfzahlbegrenzung die darauf abzielt das überzählige Welpen getötet werden, gibt es natürlich in den ZOen nicht mehr, da sie gegen den TS verstoßen würden.


    Aber es gibt durchaus Wurfzahlbegrenzungen, die festschreiben, dass ab einer bestimmten Wurfstärke, die überzähligen Welpen zur Ammenaufzucht gegeben werden, oder aber die "Pause" verlängert wird.
    Beides kostet dem Züchter Geld... wenn ich mal von einem großen Züchter ausgehe, der damit auch Geld verdienen möchte.


    Den Beweis für die Welpenbegrenzung (in, an den TS angepasster Form) brauch ich glaube ich, hier nicht erbringen da er ergooglebar ist ;)


    Deshalb sind das nicht unbedingt 2 Paar Stiefel... und zwar dann nicht wenn dem Züchter überlassen ist, wie er mit scheinbar nicht lebensfähigen Welpen umgeht. Denn wer will das nachher kontrollieren ob es so war? Ich will das keinem unterstellen... ganz bestimmt nicht... aber hier stimmt das mit den "strengsten Zuchtregeln" einfach nicht.
    Zudem "strenge Zuchtregeln" keine "guten Zuchtregeln sein müssen...


    Da gibt es noch mehr Beispiele für m.E. schlechte Zuchtregeln...


    Wenn es, wie von Dir geschildert, tatsächlich so ist, das ein Welpen nicht aus eigenen Kräften Lebensfähig ist... dann bin ich ganz Deiner Meinung und sehe es nicht als Wurfstärkenminderung... so ist es im Wurf gewesen, aus dem unsere Kleine hervorgegangen ist... das 11. war nicht lebensfähig...

    Wurfbegrenzungen tauchen immer noch in den ein oder anderen Zuchtordnungen auf... sie sind lediglich etwas den neueren TS-Gesetzen angepasst. Aber es gibt auch ZOen, in denen geraten wird, lebensschwache Welpen nicht am Leben zu halten. Somit wird dem Züchter ein Werkzeug in die Hand gegeben um doch wieder die Wurfbegrenzung einzuhalten. Natürlich wird ein Züchter, der z.B. einen starken 10er Wurf hat, daran interessiert sein alle 10 Welpen mit papieren zu verkaufen... es sei denn, in der ZO ist dann eine verlängerte Zuchtpause für die Hündin vorgesehen... in meinen Augen werfen diese Regelungen dunkle Schatten vorraus... ich habe bisher erst eine ZO gesehen in der festgeschrieben wurde das nur der TA einen Welpen für nicht Lebensfähig erklären darf... in den anderen darf das der Züchter entscheiden...

    Wenn das heutzutage nicht mehr praktiziert wird, warum taucht es in diversen Zuchtordnungen noch auf?
    Denn eine Wurfbegrenzung in einer ZO wäre ja auch ein eklatanter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz...
    OK, natürlich steht im entsprechenden Artikel dannn, das bei einer Wurfstärke, die über die Wurfbegrenzung hinausgeht, eine Ammenaufzucht vorzunehmen ist... aber wie ist das mit dem TS zu vereinbaren?

    Zitat


    Da hast Du jetzt andersherum genau das nocheinmal formuliert, was ich auch geschrieben habe ...


    Mhhh ich glaub Du hast Recht :???:



    Zitat


    Übrigens: Wer mich in die VDH-Schublade steckt, denkt falsch ;)


    Also ich persönlich stecke niemand in eine Schublade ;)
    Es ist aber eine interessante Diskussion sofern sie sachlich geführt wird... es ist aber auch eine Diskussion die sehr viel Zündstoff beinhaltet, da es hier bestimmt einige Züchter gibt...


    Zitat


    PS: Jörg, ich glaube, diese Frage ist ein bisschen zu spezielle für diese allgemeine Diskussion... =)


    OK... dann werde ich sie später hier mal in einem eigenen Thread eröffnen, wenn ich es nicht anderweitig herausbekommen habe.

    Zitat


    Ein seriöser Züchter würde eine solche Behauptung auch nie machen. Er wird Dich aber sicher über die rassetypisch möglichen Erkrankungen informieren und mit aller Sorgfalt Vorsorge getroffen haben, damit diese nicht eintreten.


    Das ist zum Teil richtig... keine Frage. Sofern der Züchter dazu fachlich in der Lage ist. Auf die rassetypischen Krankheiten, die erblich bedingt sind, hat er trotz alelr Vorsorge nur bedingt Einfluss, auch wieder nur unter der Vorraussetzung das er fachlich in der Lage ist.


    Vielleicht fragst Du dich warum ich das immer so stark abgrenze, bzw. darauf beharre. Nun, ich kann/möchte es hier nicht im Detail schildern, aber ich habe in greifbarer Nähe ein Beispiel, an dem ich sehe das auch unter der Obhut des VDHs Züchter mit nahezu Nullerfahrung is Sachen Hunden nach kurzer Zeit züchten können...


    Ich will also nicht den Verband in Frage stellen.


    Mal eine andere Frage, die vielleicht durchaus hierzugehört. Wenn nicht, dann mach ich daraus einen neuen Thread:


    Weiß jemand warum mal (Zeitraum weiß ich gerade nicht genau) kurzfristig dem AKC vom FCI sämtliche Ahnentafeln gestrichen und dann später wieder aufgenommen wurden?

    Zitat


    doch, da die chipnummer ja mit der Adresse gespeichert wird. Und somit findet ein TH oder TA anhand der Chipnummer auch den halter.


    jedenfalls sollte es so sein....


    Angenommen der Chip ist nicht bei Tasso registriert (da ja freiwillig).
    Wo ist die Adresse denn hinterlegt? Auf jeden Fall nicht auf dem Chip. Es gibt kein Zentralregister, auf das die TÄe oder THe Zugriff haben. Sie können lediglich die Chipnummer auslesen.

    Es lebe der Verbandsfanatsismus...


    Das von darkshadow aufgezeigte Szenario habe ich auch schon von einem VDH-Mitglied dargestellt bekommen... genauso wie das Aufteilen eines Zwingers in 3 Teilorte... hier werden die Welpen die nach der ZO zuviel sind verschoben... So schon passiert und aufgeflogen, was verherende Folgen für die Genration der Nachzucht, bzw. deren neuen Besitzer hatte. Nämlich die Löschung Aberkennung der Ahnentafel.


    Ich finde es von einem Verband wie dem VDH schon ein starkes Stück das er auf der einen Seite dafür plädiert die strengsten Zuchtordnungen zu haben, aber auf der anderen Seite Zuchtordnungen verabschiedet, in denen geregelt ist, das ein Wurf maximal 8 Welpen groß sein darf. Die überzähligen Welpen müssen dann zur Ammenaufzucht gegeben werden... Den Sinn, vorallem aus Artenschutzgründen, mag mir bitte mal einer von den hier anwesenden VDH-Züchtern näher erläutern. Ich lerne gerne dazu.


    Alles in Allem: Züchter, wenn sie seriös sind, bieten auf jeden Fall Vorteile... Aber nicht automatisch ist ein VDH-Züchter ein guter, verantwortungsvoller Züchter. Und schon gar nicht kann man VDH = gesunder Hund setzen...