Puh... da wäre ich vorsichtig. Wenn das mal nicht ausgelegt wird als: "Aneignung von Dokumenten unter dem Aspekt der Arglist und/oder Täuschung"
Rechtlich gesehen sind aber selbst Verträge von Züchtern oft nicht haltbar.
Im Falle das ein Kaufvertrag abgeschlossen ist, geht der Hund als Eigentum zum Käufer über. Somit sind solche Zusatzvereinbarungen, wie z.B. Darf nicht weiter gezüchtet werden, oder womöglich das eine Kastration durchgeführt werden muss wenn nicht als Zuchthund zugelassen wird, rechtlich kaum durchzusetzen.
Ich frage mich nur, warum stresst Ihr Euch da so rein? Verweigert einfach die Bereitstellung Eures Rüden und gut ist. Rechtlich habt Ihr gegen die Vermieterin keine Chance und vor allem keine Handhabe.