Also rein rechtlich - obwohl ich jetzt kein Anwalt oder so bin...
§ 833BGB
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache (dazu gehört wohl leider auch ein hund..) beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Soweit das Gesetz.
Eine "Sache" ist beschädigt worden, und somit bist du verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Ob der andere Hund provoziert hat oder nicht, ist meines Erachtens irrelevant, bzw. würde die Beweislast bei Dir liegen und das zu beweisen dürfte sehr, sehr schwer/unmöglich sein. Abgesehen davon wäre die angemessene Sorgfaltspflicht wahrscheinlich ein Maulkorb - bei jedem Hund. Da diese Sorgfaltspflicht aber nicht eingehalten wird, ist im Normalfall immer der für den Schaden verantwortlich, der den Hund führt. (Außer in Vertretung, aber das war hier eh nicht der Fall).
Daraus folgt:
Ich würd zahlen... Und kein Trara draus machen. Das die Kleienn nicht erzogen sind usw. ist ein anderes Thema. Aber rein rechtlich kannst da nicht viel machen imho.
Alle andren Teile haben meine Vorredner eh schon abgehandelt, da ich da mit Verena, murmel & co gleicher Meinung bin, erspar ich mir das Getippe und Euch das Gelese ;-)
liebe grüße,
schnupp