Beiträge von angel_jyl

    Jeder Hund ist da ja auch ein wenig anders, für die einen sind Streicheleinheiten Lob, oder ein kurzes Spiel mit dem Lieblingsspielzeug, es müssen ja nicht unbedingt Leckerchen sein.
    In der Welpenzeit habe ich auch ständig Leckerchen in die Schnute geschoben, sobald Paco was richtig gemacht hat, es aber dann immer mehr reduziert. Genauso viel habe ich verbal gelobt, heute sind die Leckerchen (außer beim Clickern) auf ein Minimum reduziert, aber ich lobe immer verbal.

    Unsere Leckerchen variieren dabei auch, Leberwurst, Würstchen, Käse, selbst gebackene Thunfischkekse, Frolic... alles was der Hund gerne mag, aber immer im Wechsel, das es immer was Besonderes bleibt :smile:

    Wenn Du den Hund aber ohne Erlaubnis Deines Vermieters anschaffst, kann er Dich durchaus dazu auffordern den Hund wieder abzugeben. Ggfs. würde dann nach einer Abmahnung die Kündigung folgen. Und eine neue Wohnung mit großem, schwarzen Hund zu finden ist nicht sehr leicht.

    Zitat

    übrigens .. wir wussten noch nichtmal das dieses gesetz existiert das vemieter generell keine hundehalteverbote mehr bestimmen dürfen .
    und wir haben uns umgeschaut nach wohnungen in denen hunde erlaubt sind .
    falls unser vermieter sich komplett weigert , und das wird nciht passieren weil er einen trifitgen grund braucht ... den er nicht hat , dann ziehen wir um sobald wir eine neue wohnung finden

    Nochmal, es wurde Dir in dem anderen Thread schon gesagt. Es ist kein (!!!) Gesetz, sondern ein BGH Urteil, das nichts anderes besagt, das im Einzelfall geklärt werden muss, ob ein Hund erlaubt werden kann oder nicht. Wenn Dein Vermieter jetzt also Nein sagen würde, müsstest du das vor Gericht klären, ob du nicht doch einen Hund darfst.
    In dem Fall des BGH Urteils ging es um eine Familie mit behindertem Kind.
    Es gilt nach wie vor, wenn Hunde nicht erlaubt sind, muss der Vermieter das zwar begründen, aber er hat immer noch das Recht keine Hunde zu erlauben!

    Das Deine Mutter Deinen Hund nach der Schule nehmen würde und solange wie möglich bei sich behalten würde, ist ja gut und schön, aber eigentlich nicht Sinn der Sache, wenn es Dein Hund ist, oder? Wenn du 16 bist, dann gehst Du vielleicht noch 2-4 Jahre zur Schule und was ist dann? Ausbildung? Studium?

    Ich würde es lassen und warten, bis du selbstständig auf eigenen Füßen stehst und der Hund dann wirklich Dein Hund ist.

    Was sagt die Pflegestelle denn überhaupt dazu, das eine 16jährige den Hund haben will? Ich denke mal, Deine Mutter wird ja wenn dann eh den Vertrag unterzeichnen müssen, da du mit 16 noch nicht voll geschäftsfähig bist.

    Muss ein besonderer Hund sein, der etwas lernt, wenn man ihm was weg nimmt und in die Mülltonne schmeißt :???:

    Ich glaube, Dein Hund hat dabei gar nichts gelernt, außer, das er Dir nicht trauen kann und Du ihm sein Futter weg nimmst bzw. streitig machst. Wenn schon weg nehmen, dann doch nur gegen Tauschen.