Man darf beim Thema Ausstellungen auch nicht vergessen wie Klagefreundlich viele Menschen sind. Hier sind die Behörden gefragt, damit der Verband Rechtsicherheit hat. Ein Ausschluss auf eigene Faust könnte auch nach hinten losgehen.
Hier sind wir wiedermal beim Thema Merkmalsliste und Durchführungsverordnung. Der kupierte Hund ist ja ganz klar und deutlich verboten, der Kurznasige nun mal nicht, nur implizit, also ist die Behörde hier gefragt und wenn die keinen Anlass sieht, dass kann man nicht die Schuld beim VDH suchen. Dafür ist die Behörde schließlich da.
Doch, auch der VDH könnte das durchsetzen, Klage hin oder her. Macht er aber nicht, da es um Geld geht.