Beiträge von Hundehalter91

    Der Unterschied zum Beispiel mit dem Dachdecker ist: Als Tierhalter ist man grundsätzlich in der Haftung für Schäden, die das eigene Tier verursacht hat.

    Du bist verantwortlich für deinen Hund und dessen Verhalten.

    Das stimmt. Aber es sind unterschiedliche Heransgehenweisens. Das eine sind die Haftungsschäden. Das klärt sowieso die Haftpflicht. Meistens wird da zumindest keine 100% Schuld eingeräumt.

    Das Andere ist eben die Ordnungsamtsache mit dem Hund. Hier muss explizit eine Meldung an Ordnungsamt gehen. Das passiert nicht automatisch. Das Einzige was wohl gemacht werden muss, ist eine Meldung ans Gesundheitsamt, allerdings muss diese anonym gemacht werden.

    Ich gehe jetzt doch darauf ein, was soll‘s.

    Die Praxis hat uns selbst mehrfach bestätigt, dass sie solche Fälle nicht meldet, weil es Berufsrisiko, also aus deren Sicht, ist. Rechtlich haften wir trotzdem für unseren Hund. Das ist auch in Ordnung so.

    Das Merkwürdige, aus meiner Sicht ist, dass uns die Person privat beim Ordnungsamt, mit falschen Angaben zum Vorfall, gemeldet hat.
    Ich will den Fall nicht so detailliert wie möglich beschreiben, aber es wurde generell der Ablauf falsch angegeben, gefühlt um uns maximal zu schaden. Jetzt ist es natürlich Aussage gegen Aussage, weil meine Freundin alleine dort war. Zudem wurde beim Amt als Ort des Geschehens eins Therapiezentrum angegeben. Das ist aber kein Therapiezentrum, es ist eine Arztpraxis. In der Arztpraxis werden zwar verschiedene Behandlungen angeboten, allerdings bleibt es eine Arztpraxis.

    Genau das will ich von Anwalt klären lassen, inwieweit das überhaupt rechtlich zulässig ist, weil das für mich alles ziemlich dubios wirkt.

    Wir hatten uns, mehrfach bei der Praxis entschuldigt, uns wurde immer bestätigt das sowas nicht passieren sollte, aber beim Arzt passieren kann und wir uns absolut keine Sorgen machen brauchen. Es wurde sogar noch gesagt, dass sie es gut finden, wie wir uns Sorgen und Bemühen, das würden nicht alle Halter machen. Die Praxis ist vermutlich selbst nicht daran interessiert, dass sich rumspricht, dass Ihre Angestellten Kunden beim Ordnungsamt melden.

    Und trotzdem, dass alles losgelöst davon, dass der Hund nicht schnappen darf. Das wissen wir weiterhin und wollen es auch nicht schön reden. Wir sind und unserer Pflicht als Halter bewusst. Wir wollen auch weder der Praxis, noch der betroffenen Person etwas Böses. Allerdings kann der Hund ja im schlimmsten Fall als gefährlich eingestuft werden, was das bedeutet, kaum auszumalen. Dies sollte einfach nicht anhand falscher Behauptungen zum Vorgang passieren, dass Alles meinte ich mit dem Umgang, mit dem ich nicht einverstanden bin.

    Dein Hund hat im Stress/Angst zugebissen. Das darf ganz einfach nicht noch einmal passieren. Wenn der TA den MK ablehnt, kann es keine Behandlung dort geben. Die Diskussion MK oder nicht kann man aber umgehen, indem der Hund den MK bereits beim Betreten der Praxis trägt (und man ihn dann ja aktiv entfernen müsste).

    Ja, dem widerspreche ich ja gar nicht. Ich sehe das ja auch so. Trotzdem kann ich zugleich sagen, dass ich mit dem Umgang einfach nicht einverstanden bin. Der Hund darf in keinem Fall zuschnappen, da stimme ich zu 100% zu. Bezüglich des Maulkorbs werden wir jetzt auch anders umgehen. Wir haben unsere Hundeschule sofort über den Vorfall informiert, wir haben unsere Stammtierarztpraxis sofort informiert, dass Sie den Vorfall bei sich auch hinterlegen sollen. Leider kann ich aktuell kaum mehr machen. Nichtsdestotrotz werde ich einen Anwalt drüber schauen lassen, man weiß ja nie, was eventuell noch kommt. Die Haftpflicht weiß auch Bescheid.

    Als Arbeitsunfall musste das durch den TA bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Auch diese könnte den Amtsvet eingeschaltet haben.

    Meine beiden Hunde tragen grundsätzlich beim TA Maulkorb (meine TÄ hat welche in der Schublade, ich habs immer noch nicht geschafft, mal einen vernünftigen zu kaufen). Das wäre auch bei Deiner Hündin anzuraten - spätestens beim nächsten gemeldeten Vorfall kommst Du um einen Wesenstest nicht herum.

    Hi, damit meine ich diese dubiosen Punkte. Wir wissen wer es gemeldet hat, das war weder die Praxis noch die Genossenschaft. Ich möchte darauf aber nicht näher eingehen, man weiß ja nie wer hier mitliest.

    Zum Thema Maulkorb, absolut, auch das zählt zu den Dingen. Wir haben den angeboten, es wurde es mal abgelehnt, man wolle es ohne versuchen.

    Das wird aber nun abgestritten und es ist Aussage gegen Aussage zu unseren Lasten. Wir können es ja nicht beweisen. Meine Freundin war alleine dort.
    Nächstes Mal wissen wir es besser, nur ohne Maulkorb wenn der Mitarbeiter uns das schriftlich bestätigt.

    Dazu möchte ich aber noch anmerken, dass unsere Hündin bei unserer Stammpraxis nie geschnappt hat. Die verzichten auch freiwillig auf den Maulkorb. Die pinkelt dort höchstens vor Angst auf den Tisch.

    Das Verhalten der Amtsveterinäre ist leider nicht genormt, deshalb nur als Beispiel, wie es in Berlin in einem Bezirk lief.

    Diese Begutachtung entspricht nicht dem Wesenstest, in dem Hunde schon sehr starken Reizen ausgesetzt sind.

    Hier hat sich die Amtstierärztin lediglich hingehockt, um die Hunde zu locken. Neugierig kamen meine zu ihr und sie hat sie etwas gestreichelt. Der dritte Hund hatte keine Lust auf Kontakt und blieb auf Abstand. Hier ging die Vet auch nicht hinterher oder bedrängte ihn gar.

    Sie stellte mir lediglich Fragen zu den Hunden. (Um u.a. zu erfahren, wie denn mein Umgang mit den Tieren in der Öffentlichkeit ist)

    Vielen Lieben Dank dir schon einmal

    Guten Abend zusammen,

    Ich habe mich leider aufgrund eines unschönen Vorfalls im Forum angemeldet und hoffe auf Hilfe.

    Unsere 15 Kg schwere Hündin hat leider eine Angestellte in einer Tierarztpraxis in die Lippe gebissen/geschnappt, sodass diese ca. 1 Woche arbeitsunfähig war.
    Trotz mehrmaligen Entschuldigungen und der Bestätigung der Praxis, dass solche Fälle nicht gemeldet werden, scheint der Fall jetzt doch dem Ordnungsamt gemeldet worden zu sein.

    Das Amt möchte nun eine Maulkorb und Anleinpflicht durchsetzen und eine Untersuchung unserer Hündin durch einen Veterinär. Nennt sich Begutachtung.

    Diesbezüglich meine Frage:

    Diese Begutachtung scheint kein Verhaltenstest zu sein. Wir haben leider eine sehr ängstliche und unsichere Hündin, seit ihrer medizinisch notwendigen Kastration ist das Problem verstärkt aufgetaucht und wir arbeiten auch mit der Hundeschule daran.

    Da diese Begutachtung nun kein Verhaltenstest ist, gehe ich davon aus, dass es hier um die Überprüfung geht, ob der Hund als gefährlich eingestuft wird? Die Lein und Maulkorbpflicht scheint damit nichts zu tun zu haben…

    Kennt jemand diese Begutachtung, oder kann mir dazu etwas Genaueres sagen?


    Zur Info, wir gehen Montag auch zu einem Anwalt für Tierrecht, weil es unserer Meinung nach einige Ungereimtheiten bei der Meldung gibt.

    Danke euch vorab