Ich lese noch mit.
Vielen lieben Dank!!!!!
Du hast mir da echt tatsächlich viele Sorgen genommen.
Ich lese noch mit.
Vielen lieben Dank!!!!!
Du hast mir da echt tatsächlich viele Sorgen genommen.
Wird alles mit dem Anwalt gemacht. Habe bis jetzt nur noch niemanden erreicht und jetzt ist dort auch Pause bis 15 Uhr
Der Knackpunkt ist dass die tiergefahr verschuldensunabhägig ist. Das kann man nicht direkt vergleichen. Und die Regeln zur Einstufung sind nochmal was ganz anderes als die Haftung.
Die Haftung des privaten Tierhalters ist verschuldensunabhängig. Und da es hier explizit nur um die Haftung des privaten Tierhalters geht, läuft manche Argumentation hier in ihrer Grundsätzlichkeit auch ins Leere.
Haftungsrechtliche Fragen haben aber mit der Einstufung durch das Ordnungsamt genau gar nichts zu tun. Ob der Halter sich moralisch oder rechtlich falsch verhalten hat, darüber kann man philosophieren. Das Ordnungsamt klärt aber allein die Frage, ob der Hund gebissen hat und wenn ja, ob sich daraus eine Gefährlichkeit des Hundes ergibt. Ob der Halter in Zukunkt alles richtig machen will oder in der Vergangenheit alles richtig gemacht hat, das spielt hier gar keine Rolle.
Grundsätzlich stimme ich da zu, bis auf den letzten Teil. Dem Ordnungsamt ist es natürlich wichtig, ob zum Beispiel der Hund in der Vergangenheit schon gebissen hat, oder gegebenfalls sogar durch fahrlässige Haltung gebissen hat oder ob es allgemein Vorfälle in der Vergangenheit gab. Das war so ziemlich die erste Frage, die die gestellt haben.
Alles anzeigenWir haben tatsächlich den Hund meistens nicht mit Maulkorb geschützt
Das ist eine wichtige Lehre, wenn man denn aus eurem Fall eine mitnehmen möchte.
Ein Maulkorb schützt nicht nur andere Menschen vor Verletzungen und schenkt Sicherheit, er schützt auch den Hund und einen selber im gegebenen Fall auch vor Anwürfen anderer Personen (wobei ja im konkreten Fall ein Vorfall (und ich möchte noch ergänzen, der so natürlich nicht passieren hätte dürfen und sollen) passiert ist, nur gehen die Aussagen dazu auseinander).
Ich erinnere mich an einen Fall hier im Forum, wo ein Hund von einer Passantin bewusst angelockt wurde, diese dann im Überschwang angesprungen wurde und hinterher eine Meldung ans OA erfolgt ist, weil der Hund einen angeblich gefahrdrohend angesprungen hätte und gefährlich wäre.
Man kann manchmal gar nicht so verkorkst denken, wie es manchmal dann hingebogen wird und man selbst steht dann ohne Beweise dumm da.
Absolut. Tierarzt bedeutet für uns ab jetzt Maulkorb, egal wer wie wo warum weshalb.
Völlig losgelöst davon, wie die Sache jetzt am Ende ausgeht.
Jetzt ist das Kind schon in Brunnen gefallen, da helfen solche schlauen Ratschläge auch nichts mehr Ein-Hund
Ich wünsche euch alles Gute und dass ihr gut aus der Sache rauskommt Hundehalter91 Es kann bei Tieren eben immer etwas unvorhergesehenes passieren, das man nicht auf dem Schirm hatte und ich finde, ihr geht sehr abgeklärt und reflektiert damit um.
Meinen Hund halte ich beim TA immer selber, mit dem typischen medizinischen Griff, so dass er nichts tun könnte, auch wenn er wollte (hat er auch noch nie). Niemals würde ich meinen Hund jemand Fremden zum handling überlassen wenn er gepiekt oder an ihm manipuliert wird. Die letzte Physio, die ihn behandelt hat, hat ihn ohne jeden Anlass von uns aus mit Maulkorb ausgestattet präsentiert bekommen. Better safe than sorry, es gibt leider für alles immer ein erstes Mal. Alles Gute euch!
Ich danke dir. Das Problem ist, wenn ich den Vorfall genau erkläre, ist der Fall halt zu 100% indentifizibar von Außen, falls er es nicht eh schon ist😃der Hund wurde von meiner Freundin fixiert, bis dahin war auch auch alles gut. Das änderte sich auf Wunsch durch die Behandlerin, für einen kurzen Moment, dass passierte der Fehler, indem wir das akzeptiert beziehungsweise umgesetzt haben. Spielt für den Fall keine Rolle, weil es eh abgestritten wird, ist nur für meinen Seelenfrieden. Wir haben tatsächlich den Hund meistens nicht mit Maulkorb geschützt, absolut unser Fehler, aber der Kopf ist bei jeder Behandlung durch uns fixiert. Macht es alles nicht besser, nur für das Verständnis, dass wir nicht so rücksichtslos unvorsichtig sind. Hab das von dir auch nicht so verstanden, aber das ist nochmal für meinen eigenen Frieden geschrieben
Ich würde es vllt. sogar schon teilweise jetzt machen mit dem Maulkorb (je nachdem, wie weit ihr im Training seid)
Ist natürlich nicht vergleichbar aber bei der Situation, die ich mitbekommen habe, hätte es keine Anzeige gegeben, wenn der Hund danach vernünftiger gesichert worden wäre. Also alleine das sichtbare Sichern kann schon insgesamt ein Zeichen für wir nehmen es ernst und treffen Maßnahmen sein.
Ja, wir haben noch diese Woche einen Termin zur Maulkorbberatung/Anpassung.
Unser Maulkorb ist ein 0/8/15 Maulkorb, der bleibt ohne zu Meckern beim spazieren mal 15-20 min drauf, aber dann wird sie unruhig.
Aber wir trainieren das seitdem Vorfall.
Nach den Steuern habe ich den Herren gefragt, er sagte daran wird sich nichts ändern. Aber gut, selbst wenn, das wäre nun wirklich das Kleinste Übel. Unschön sicherlich, aber gibt Schlimmeres.
Warten wir mal ab bis alles schwarz auf weiß ist.
Erst mal kurz quer gelesen,
Klar ist Einsicht. Wir können ja eh nichts machen, außer daran zu arbeiten und daraus zu lernen. Ob man das nun von der andere Seite hätte so machen müssen, oder ob es anders gegangen wäre, spielt halt auch eh keine Rolle mehr, der Vorfall liegt beim Amt und damit müssen wir jetzt arbeiten.
Haftpflicht hat der Hund natürlich. Die ist kontaktiert und vorbereitet. Ich hatte ja mit der Haftpflicht gesprochen, die sagten 100% gibt es für die Dame auf gar keinen Fall. Ist mir aber auch egal, mir geht es um die Einstufung. Bis jetzt haben wir aber eh noch nichts bekommen, bezüglich Haftung etc. Ich weiß nicht, ob die Beschädigte in die Richtung geht oder gegangen ist.
Wir telefonieren und machen ja viel und es passiert auch viel grade parallel, das kann ich teilweise so schnell gar nicht wiedergeben. Wäre auch zu viel.
Einen Verhaltenstest gibt es wohl nicht, selbst wenn der Hund durch die VET Untersuchung fällt. Fällt der Hund durch gibt es die Einstufung und weiter Maul und Leinenpflicht, andere ist wohl nicht zu erwarten. Das sagte uns zumindest ein Bekannter Tierschutzrechtler der mit Listenhunden arbeitet und sowas tagtäglich macht. Eine Freundin von VDH hat uns den Kontakt gestern arrangiert. Unsere Trainierin sagte wir müssen uns nicht vor der Untersuchung fürchten. Sie kennt diese und kennt auch unseren Hund. Gut, im Hinterkopf ist das trotzdem, ist halt wie bei einer Fahrprüfung, da gibt es auch ganz unterschiedliche Prüfer.
Es bleibt aber trotzdem alles sehr vage und so eindeutig wie die beiden unterschiedlichen Lager hier teilweise sind ist es tatsächlich nicht.
Aber mal sehen, es ist ordentlich Bewegung und Zug drin. In der Mittagspause jetzt gleich wird der Anwalt angerufen.
Jetzt hast du mich dieses Mal aber falsch verstanden, davor war es meine Schuld, gebe ich zu. Da hatte ich ungenau gelesen.
Ja, ich hab das nur für meinen Fall jetzt zum Verständnis für Alle erklärt, wie es bei uns ablief, bezogen auf deine Naxhricht. Ich habe das von dir aber dieses Mal nicht als Vorwurf oder Unterstellung oder Ähnliches aufgenommen. Also überhaupt nicht, sorry falls es falsch rüber kam, das wird schon noch mit unserer Kommunikation😃
Wenn es rechtlich unter Berufsrisiko fallen würde, hätte man ja theoretisch immer Mitschuld, wenn man verletzt wird auch, wenn man selbst alles richtig gemacht hat und könnte seine Rechte nicht ordentlich durchsetzen. Ich seh es persönlich auch so, dass man ein gewisses persönliches Risiko in dem Bereich hat aber halt nicht in der Form rechtlich.
Andersrum ist es halt so, dass Hunde eine Betriebsgefahr haben, für die der Halter in erster Linie oder wie hier eine Person, die im Besitz des Hundes ist auch, verantwortlich sind.
Man kann sich jetzt drüber streiten, ob man es persönlich/moralisch/ethisch/whatever als Aufgabe vom OA sieht. Faktisch ist es aber halt so.
Und ja, es kann eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen, wenn ein Hund aus Schmerz beißt. Wenn zB jemand den Hund streichelt und dann ne blöde Stelle erwischt. Keine Ahnung, obs in diesem Fall so war aber in so einem Fall kann halt eine allgemeine Gefahr vom Hund ausgehen, die halt durch TA aufgefallen ist.
Nein, der Hund war zu Schmerztherapie dort.
Auf Anraten unser Praxis, die diese Therapie leider nicht selbst anbietet. Sie hat nicht beim streicheln gebissen.
Generell finde ich die Situation beim Arzt halt schwer vergleichbar mit der Situation auf der Straße, um da wirklich auf eine allgemeine Gefahr zu prüfen. Schmerztherapie beim Arzt und Gassi an der Leine durch die Nachnarschaft….Auf der Straße lassen wir generell keinen fremden Menschenkontakt zu bzw. Bringen unsere Hunde erst gar nicht in solche Situationen. Die laufen auch nicht mit uns durch überfüllte Einkaufsstraßen oder Ähnliches. Das möchten wir von uns aus einfach nicht.
Die sind auch immer draußen generell an der Leine. Zum freilaufen gibt es bei uns einen eingezäunten Garten Zu Hause und oft am Wochenende ein eingezäuntes Grundstück im Nachbarland.
Es ist jetzt nun mal so wie es ist. Der Maulkorb hätte einfach drauf gemusst und wir hätten uns die Entscheidung nicht abnehmen lassen dürfen. Dann passiert sowas nicht. Aber um einem zukünftigen Biss beim Arzt zu vermeiden, hilft halt nur Maulkorb bei Arzt. Ob ein Hund wegen einem Biss einem Biss beim Arzt nun überall Maulkorb tragen sollen muss, da gibt es vermutlich wieder einige unterschiedliche Meinungen. Ich halte mich da mit meiner zurück.