Beiträge von Nono

    Stell dir vor du läufst mit nem Tiger durch die Straße

    In meinen privaten 4 Wänden würde ich das anders sehen, da hat kein unbefugter Zutritt und Zutritt zu gefährlichen Tieren. Und der Hund ist auch so gesichert, dass kein Kontakt zu unbefugten möglich ist.

    Wenn ich fremd auf ein Grundstück gehe und unbefugt einen Zwinger öffnen würde, bräuchte ich mich dann auch nicht wundern wenn der Hund mich evtl. beißt. Weder habe ich was unbefugt auf einem Grundstück zu tun, noch habe ich unbefugt irgendwelche geschlossenen Türen oder Absperrungen zu öffnen.

    der Handwerker einfach reingewatschelt ist

    Hätte ich halbwegs verstanden, wenn die Frau einfach reingekommen wäre. Unbedacht, wie man es nennen mag. Aber doch echt nicht nach mehrmaliger Aufforderung nicht rein zu kommen da gefährlicher Hund. Die ist ja nicht einfach so gedankenverloren reingekommen, sondern hat mehrere Aufforderungen es nicht zu tun ignoriert.

    Ich kann auch draußen zu fremden Menschen sagen, sie sollten von meinem Hund wegbleiben. Trotzdem kann jemand das ignorieren, herkommen und dümmstenfalls durch den Maulkorb langen.

    Zitat

    [16] aa) Grundlage eines solchen Haftungsausschlusses ist der Grundsatz von Treu und Glauben und das sich hieraus ergebende Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium"). Hiernach ist es nicht zulässig, dass der Geschädigte den beklagten Schädiger in Anspruch nimmt, wenn er sich bewusst in eine Situation drohender Eigengefährdung begeben hat.

    Zitat

    [17] bb) Bei der Tierhalterhaftung hat der erkennende Senat eine vollständige Haftungsfreistellung auch des Tierhalters unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr nur in eng begrenzten Ausnahmefällen erwogen, wenn beispielsweise der Geschädigte sich mit der Übernahme des Pferdes oder der Annäherung an ein solches bewusst einer besonderen Gefahr aussetzt,

    Zitat

    [19] dd) Demgegenüber hält der erkennende Senat auch nach nochmaliger Überprüfung an seiner bisherigen Auffassung fest. Danach kann der Umstand, dass sich der Geschädigte der Gefahr selbst ausgesetzt hat, regelmäßig erst bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile nach § 254 (http://dejure.org/gesetze/BGB/254.html) BGB Berücksichtigung finden und übrigens auch hier im Ergebnis dazu führen, dass der Verursachungsbeitrag des Tierhalters völlig zurücktritt. Doch sind auch Sachverhalte denkbar, bei denen die Tierhalterhaftung bereits im Anwendungsbereich ausgeschlossen ist,

    Quelle: https://www.juraforum.de/forum/t/hund-b…brecher.489225/

    Würde ich als Laie so verstehen, dass wenn sich jemand der Gefahr bewusst ist, es wohl auch einen Haftungsausschluss geben kann.

    Wer also auf z.B. seinem Hof/Firmengrundstück/etc. einen Wachhund hält gegen Einbrecher und jemand so blöd ist und trotzdem einbricht, dann ist der Halter noch haftbar gegenüber dem Einbrecher? Wozu dann der Wachhund?

    Nee, den Hund!

    Hab das schon so verstanden, ich hänge eher an dem Punkt dass ich den Hund zu sichern habe, gegen unbefugtes Betreten meiner Wohnung durch fremde Menschen?

    dennoch nicht sicherst!

    Sichern gegen unbefugtes Betreten meiner Wohnung?

    Da selbst ein Einbrecher nicht gebissen werden darf, müsste ich also meine Hündin 24/7 zu Hause mit Maulkorb, angeleint oder in einer Box halten. Da jederzeit ein Einbrecher kommen könnte, den sie vermutlich beißen würde.

    Ich weiß ja in DE gibt es teils seltsame Vorschriften, man sollte mündigen erwachsenen Menschen schon auch ein gewisses Mindestmaß an Intellekt zutrauen dürfen. Wenn man wissentlich eine Wohnung mit freilaufendem Tier betritt besteht immer eine Wahrscheinlichkeit, dass etwas passieren kann. Egal ob jemand Hund, Katze, etc. hält und die noch so nett sind.

    Wenn man dazu jemandem noch verbietet rein zu kommen und auf das Gefahrenpotential hinweist, wird man bei einer mündigen erwachsenen Person voraussetzen dürfen dass beide Aussagen ausreichend verstanden werden können.

    Klar dass der entstandene Sachschaden ggf. erstattet werden muss, aber irgendwo muss es auch eine Grenze geben wo man dem Halter keine Fahrlässigkeit unterstellen kann, sondern das Gegenüber definitiv zu..nennen wir es mal leichtsinnig, gehandelt hat. Und sich der potentiellen Gefahren auch hätte bewusst sein müssen.

    Oder die Klingel ausstellen, dann mache ich nicht auf weil eh keiner mehr klingelt. :ugly: Die Paketzusteller neigen bei uns eh dazu, Pakete ohne zu klingeln vor die Haustür zu stellen...

    Ja ein Schloss kommt dran! Aber dass sowas überhaupt... wenn man das 2x sagt und die Person trotzdem versucht rein zu kommen...versteh ich nicht... Am Besten noch ein Schild, auf dem steht "Mit betreten dieses Hauses verzichten Sie auf jegliche Ansprüche..." Dann ist ja auch dieses "betreten auf eigene Gefahr" was manchmal zu lesen ist im Prinzip auch egal, wenn man eh trotzdem haftet.

    Hätte nicht gedacht, dass wenn man jemand wegen aggressivem Hund verbietet rein zu kommen und die Person es wissentlich trotzdem versucht/macht, man in DE (oder gerade in DE?) dann noch haftbar ist, wenn der Hund beißen würde. Das klingt so, als ob man manche Leute noch vor ihrer eigenen Naivität extra schützen müsste.

    Zitat

    Das Gesetz gilt auch für den Fall, dass ein Einbrecher auf dem Grundstück von dem Hund gebissen wird. Auch dann muss der Halter zunächst für das Verhalten seines Vierbeiners haften und der Einbrecher hat grundsätzlich ein Recht auf Schadensersatz.

    Wow, man haftet sogar wenn der Hund einen Einbrecher beißen würde?

    Guten Morgen miteinander,

    leider gibt es keine Kategorie über "Probleme mit Menschen"... :doh:

    Ich habe vor meiner Haustür einen zusätzlichen Sicherheitsbereich als Absicherung, eine Tür aus Stabmattenzaun mit Karabiner gesichert. Also einen etwa 1,5m Bereich vor der Haustür dass wenn ich die Tür öffne meine Hündin nicht raus kann. Und damit zusätzlich als Sicherheits-Abstand zu wemauchimmer der klingelt besteht, dass einfach niemand direkt an der Haustür stehen kann wenn ich öffne.

    Heute klingelte eine Frau (unangekündigt) die sich einfach selbst zu einem Beratungstermin eingeladen hat (fragt mich nicht, ich verstehs auch nicht^^) Ich wusste an sich wer sie war, die war mal hier. Ich sagte ihr es geht nicht, mein Hund ist aggressiv. Sie war trotzdem schon am Rumfummeln, um die Absicherung (unerlaubt!) zu öffnen! Ich sagte ihr deutlich: Bleiben Sie bitte draußen! Es interessierte sie nur leider nicht. (Ein Warnschild ist auch angebracht frontal an dem Sicherheitszaun)

    Mittlerweile hatte meine Hündin den Besuch bemerkt und nennen wir es mal, sie kam gucken. Es ist nichts passiert, da die Frau den Karabiner nicht aufgefummelt bekam. Und sie hat sich dann doch entschieden, nach der Begrüßung meiner Hündin, lieber nicht rein zu kommen.

    Ernsthaft, wenn man jemandem 2x sagt/warnt nicht reinzukommen und sagt dass der Hund aggressiv ist zzgl. Warnschild und die Person sich trotzdem Zutritt verschafft, wer würde in so einem Fall dafür haften wenn was passiert? Ich weiß, es ist leider ganz schnell Hund+Halter die dummen!

    Der Sicherheitsbereich besteht schon seit gut 4 Jahren von meinen vorherigen Hunden und bisher kam nie jemand auf die Idee, den Karabiner des Zauns selbstständig aufmachen zu wollen und unaufgefordert rein zu kommen. Ich weiß auch, man muss bekanntlich mit der Dummheit anderer rechnen...aber ich gehe davon aus, dass erwachsene Menschen Schilder lesen und befolgen können und "bleiben Sie bitte draußen, mein Hund ist aggressiv" verstehen können.

    Ich vermute/befürchte aber, dass dann behauptet würde ich hätte nicht gewarnt, es würde wohl keiner Zugeben trotz mehrfacher Warnung/Ablehnung einfach trotzdem reingegangen zu sein.

    LG Noel.

    dass es keine Fakten zu der These deiner Tä gibt.

    Jain, von der Logik her würde ich zwischen gesunden und ggf. kranken Hunden unterscheiden. Manche proteinquellen können ja bspw. Entzündungen fördern, d.h. als Folge auch bestehende Beschwerden und damit einhergehende Schmerzen fördern. Und die verstärkten Beschwerden könnten widerum einen negativen Einfluss auf das Verhalten haben.

    Ich könnte mir auch vorstellen, dass Futter mit mehr Protein (teils ja auch lowcarb-barf) weniger Kohlehydrate hat, die ja widerum auch für die Bildung/Aufnahme von Tryptophan und anderem benötigt werden.

    Beides würde nicht am Protein selbst liegen, aber eine proteinarme Fütterung könnte widerum in beiden Beispielen das Verhalten des Hundes positiv verändern. Woraus man (fälschlich) schlussfolgern könnte, dass es am Protein läge.

    Bei meinen 3 vorherigen Hunden (einen auch mal eine Zeit lang selbst gebarft) hatte ich keinen negativen Einfluss des Futters auf das Verhalten festgestellt. Was ja auch ist, dass tierische Lebensmittel säurebildend wirken und z.B. bei chronischen Entzündungen eine eher bastenlastige Ernährung angeraten wird. Aber das wäre dann auch nicht zu verallgemeinern.

    Die Spannbreite kommt daher, dass kleine Hunde aufs Kilogramm gerechnet mehr Protein brauchen als große Hunde.

    Das ist alles für einen 30 KG Hund ausgerechnet.

    Guten Abend,

    kennt jemand eine verlässliche Quelle, was ein ausgewachsener Hund für einen Bedarf an Rohprotein hat? (Normaler tagesablauf, weder besonders aktiv noch älter/inaktiv) Da ich sehr unterschiedliche Angaben dazu finde:

    Zitat

    5 g hochverdauliches Rohprotein (Rp) pro kg Körpermenge^0,75 pro Tag im Erhaltungsstoffwechsel. (=40g)
    Ein gesunder, erwachsener Hund sollte pro Kilogramm Körpergewicht mindestens 2 bis 6 Gramm Rohprotein erhalten. (=60-180g)
    Ein 30kg Hund benötigt etwa 60g Rohprotein pro Tag.
    30,0 kg: 75 gr
    Nährstoffrechner: Protein 42,05 g

    Da ist von 40g bis 180g an Angaben alles dabei.

    Es wurde von einer Tierärztin geraten meine Hündin nicht zu proteinreich zu füttern, das könnte zu unentspanntem Verhalten beitragen. Das aktuelle Trockenfutter kommt auf 80g Rohprotein/Tag und wäre laut Tierärztin zu viel. Zu wenig ist natürlich auch nichts, der benötigte Tagesbedarf sollte schon abgedeckt sein aber ich finde dazu keine einheitlichen Angaben.

    Alternativ frage ich bei einer Ernährungsberatung und nochmal bei der Tierärztin, aber vielleicht weiß hier auch jemand weiter?

    LG Noel.

    Eine ideopatische, also „angeborene=genetisch bedingte“ Epilepsie

    "Leider sind beim Hund trotz aufwendiger und kostenintensiver Untersuchungen häufig keine Ursachen zu finden. Man spricht dann von einer idiopathischen Epilepsie. Die kommt bei Hunden relativ häufig vor. Betroffen sind sowohl Rassehunde als auch Mischlinge. Bei bestimmten Rassen (u. a. Golden und Labrador Retriever, Beagle, Border Collie, Australian Shepherd, Pudel, Berner Sennenhund, Schäferhund, Dackel) und damit auch bei Kreuzungen dieser Rassen tritt die Krankheit häufiger auf." https://www.bft-online.de/kleintiergesun…psie-bei-hunden

    Ich weiß nicht wie du auf idiopathisch=genetisch kommst, idiopathisch heißt ohne erkennbare/feststellbare Ursache. "Eine genetische Ursache wird vermutet, wenn die Epilepsie in der Familie und bei Verwandten gehäuft auftritt." https://www.med.vetmed.uni-muenchen.de/einrichtungen/…onen/index.html Was aber nicht heißt, dass idiopathisch=genetisch ist.

    "Als idiopathische Erkrankungen werden alle Krankheiten mit nicht bekannter Ursache bezeichnet, bei denen das Symptom selbst die Krankheit darstellt und nicht auf einen bekannten Pathomechanismus zurückgeführt werden kann." https://flexikon.doccheck.com/de/Idiopathisc…20werden%20kann.