Da wir kein Präzendenzfall-basiertes Recht haben, sollte man vielleicht solchen Urteilen gar nicht so eine weitreichende Bedeutung beimessen.
Beiträge von *Waldi*
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also halte auch ich es ohne weitere Kenntnisse der evtl. vorhandenen Problematiken der Hunde nicht für ausgemacht, dass ich der Halterin VOR diesem Vorfall unterstellt hätte, dass sie fahrlässig handelt, wenn sie ihre drei Hunde gleichzeitig ausführt.
Dazu noch:
Das Urteil wurde NACH dem Vorfall gefällt. Und da wurde es eben manifest, dass es so war.
Wenn nie was passiert wäre, dann wäre sie auch nie verurteilt worden.
Wenn es ein Gesetz/eine Verordnung gäbe, dass das Führen von mehreren großen Hunden oder mehreren Hunden bestimmter Rassen verbietet (wie ja in manchen dt. Bundesländern der Fall ist): Dann hätte wegen Verstosses gegen ebendieses Gesetzes belangt werden können, auch ohne Vorfall.
Für "grobe Fahrlässigkeit" bzw fahrlääsige Tötung konnte sie nun mal nur NACHDEM etwas passiert ist, belangt werden. Man kann ja nicht wegen Totschlag oder ähnlichem strafverfolgt werden, wenn niemand tot ist.
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Es geht um die Frage, ob es richtig wäre, wenn der Halter grundsätzlich für die Tiergefahr seines Hundes haftet, weil er ja immer noch sorgfältiger seinen Hund hätte führen können
Er haftet, egal wie sorgfältig er seinen Hund geführt hat. Wenn durche den Hund was passiert, ist man in der Haftung.
Dass mir aber eine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird, weil mein Köter im Freilauf auf die Straße oder den Radweg gerät, viel viel wahrscheinlicher und nein, da möchte ich nicht strafrechtlich verfolgt werden, obwohl ich nach bestem Wissen und Gewissen im Vorwege alle Sorgfalt habe walten lassen.
Von welchem Fall reden wir denn?
Wenn man über das Beispiel "Hund läuft frei, gerät auf die Fahrbahn und verursacht einen Unfall" sprechen, wäre es hilfreich, den konkreten Fall zu kennen, und was geurteilt wurde.
Da wirds dann vermutlich wieder auf alles mögliche ankommen: Wie nahe an der Strasse etc.
Das sollte man sich dann genauer anschauen.
Ich kenne zwar Fälle, wo Hunde/Pferde auf die Strasse gerieten und Unfälle verursacht haben (zum Glück kenne ich keinen, wo ein Mensch zu Schaden kam) und obwohl natürlich alle in der Haftung waren, ist niemand wegen Fahrlässigkeit verurteilt worden.
Ich glaube, du konstruierst da gerade was.
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Und weil du es für dich für ausgeschlossen hältst, ist es egal?
Was soll egal sein?
Ich verstehe nicht worauf du hinaus willst.
Ich finde es richtig, wenn ein Mensch dafür strafrechtlich belangt wird, wenn er sich grob fahrlässig verhält und das dann gravierende Folgen hat. Egal, ob ich das bin oder jemand anders.
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Das würde allerdings in der Konsequenz bedeuten, dass Tiere eigentlich nicht mehr zu halten sind, da sich ein Tierhalter nicht darauf verlassen kann, dass er keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten hat, wenn er seine Tiere sachkundig und unter allgemein üblichen und anerkannten Sicherungsmaßnahmen hält und erzieht.
Hmmm, so ganz kann ich dir nicht folgen.
Ich weiß nicht genau, wie die Richter ihre Einschätzung begründen (weiß ja noch niemand) - im vorliegenden Fall kann man durchaus in Frage stellen, dass die Hunde "angemessen und sachkundig" gesichert waren. Nur 2 mit Maulkorb, Maulkorb hat nicht gehalten, Hund konnte sich losreissen usw. Rasse hin und her - ich denke, da war viel Fahrlässigkeit im Spiel, und die Richter dachten das auch.
Und zweitens muss ja auch erst mal was passieren, bevor man strafrechtlich verfolgt wird. Es geht ja hier nicht um Prävention, sondern um die Verurteilung NACH der Tat. Aus einem Urteil ergibt sich ja nicht automatisch eine neue Gesetzgebung (unser Rechtssystem basiert nicht auf Präzendenzfällen)
Jedem Hundehalter muss klar sein, dass er mit seinem Tier einen Unfall verursachen kann, für den er voll haftbar gemacht werden kann und evtl. auch strafrechtlich belangt werden kann (ich weiß es nicht, ob z.B. Freilauf an einer befahrenen Strasse als Fahrlässigkeit verurteilt werden könnte?). Genau wie jedem Autofahrer usw.
Das wird dann in jedem Einzelfall verhandelt.
Ich sehe beim besten Willen für mich nicht das Risiko, dass sich mein Hund losreisst und einen Menschen tötet. Von daher habe ich auch keine Befürchtungen, dass ich deswegen ins Gefängnis kommen könnte.
Klar, das dachte die Frau auch... logisch. In ihrem Fall hatte sie eben unrecht.
Sollte ich auch unrecht haben, wird es bestimmt auch in der Zeitung stehen. Und wenn mein Begleithund jemand tötet, ja dann nehme ich die Strafe an. Angst davor habe ich aber nicht.
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Das war bestimmt ein Labrador.
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Wie sich dieser Vorfall tatsächlich abgespielt hat weiß keiner von uns. Aber ein normal erzogener und gehaltener Hund würde nicht einfach so, aus Lust und Laune plötzlich ohne irgendwelche Zeichen so reagieren.
Dazu kommt vermutlich eine gewisse Gruppendynamik der drei Hunde.
Was müsste denn passiert sein, damit sich die Hunde so verhalten?
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Solange die Gesellschaft nicht lernt das nicht der Hund sondern der Halter das Problem ist, solange wird es auf dem Rücken dieser Tiere ausgetragen.
Was hat denn die Halterin in diesem Fall falsch gemacht bzw. womit hat sie das Verhalten der Hunde verursacht?
Die waren ja nicht "scharf gemacht", hatten bestandenen Wesenstest, wurden gut gehalten. Was hätte sie anders müssen, damit die HUnde sich nicht so verhalten?
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Offensichtlich kam das Gericht durch das Gutachten zu dem Schluss, dass ein Hund den Menschen getötet hat und nicht alle drei.
Ist das so?
Bisher gabs dazu widersprüchliche Angaben.
Ich weiß nicht, was du für mein Weltbild hälst. Ich habe mich z.B. noch nie für Rasselisten ausgesprochen, bin da selbst sehr unentschieden.
Allerdings sind ja auch diese von Sachverständigen, Experten und Gutachtern erstellt worden... vieles was in einem Gutachten steht, steht im nächsten genau umgekehrt.
Ich hoffe sehr, dass die Hunde unauffällig bleiben und vor allem gut gesichert werden.
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Nachdem Hunde einen Menschen getötet haben, gibt es keine Hinweise darauf, dass sie gefährlich sind.
Ja, bis zum nächsten Mal dann!