Edit, war schon geklärt
Beiträge von *Waldi*
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abgesehen von einzeln führen
Warum abgesehen davon?
Das ist doch genau der zentrale Punkt. Genau das war fahrlässig (laut Urteil), dass sie 3 Hunde gleichzeitig geführt hat.
Wenn sie nur davon abgesehen hätte...
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Ja, das Ergebnis war ne Ausnahmesituation.
Mir geht es um den Auslöser.
Ich habe auf diese Frage geantwortet:
Gehen wir mal weg vom "zerfleischen". Würde hier jeder zu 100% in jeder Situation garantieren, dass der eigene Hund NIE Mensch oder Tier verletzen würde!? Selbst in einer völligen Ausnahmesituation die nicht beeinflusst werden konnten???
Wenn mann jetzt von allen möglichen hypothetischen kontruierten absurden "Eckzahn vom Chihuahua steift Baby und Mutter stirb an Herzinfart" absieht und beim konkreten, hier diskutierten Fall bleibt:
Es lag keine völlige Ausnahmesituation vor. Normaler Spaziergang. Joggerin.
Die Situation hätte sehr wohl (vorher) beeinflusst werden können. Nur 1 Hund führen. Maulkorb drauf.
Wo ist da eine Ausnahmesituation ist die man nicht beeinflussen kann?
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Eine vorbeilaufende Joggerin ist doch keine Ausnahmesituation?
Mir geht es v.a. um das "nicht beeinflusst werden können". Es hätte viele Möglichkeiten gegeben, das zu beeinflussen. Hunde besser sichern. Nur ein Hund pro Person. Fällt mir dazu ein.
Wurde nicht gemacht, wäre aber möglich gewesen.
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und wieso jetzt ein Facepalm?
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Gehen wir mal weg vom "zerfleischen". Würde hier jeder zu 100% in jeder Situation garantieren, dass der eigene Hund NIE Mensch oder Tier verletzen würde!? Selbst in einer völligen Ausnahmesituation die nicht beeinflusst werden konnten???
Aber es geht doch hier um genau diesen Fall.
Es WAR nun mal keine " völlige Ausnahmesituation die nicht beeinflusst werden konnte".
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Es betrifft uns sehr wohl alle
Ja klar - meine persönliche Risikoabwägung ist auch entsprechend.
Ich fühle mich eigentlich relativ sicher, dass ich nicht in die Situation komme, dass mein Hund einen Menschen zerfleischt.
Ich sehe jetzt nicht, was sich durch das Urteil geändert hat.
Es ist ein Urteil, in einem konkreten, grausigen Fall, in Österreich. kein neues Gesetz.
Und:
genau das - Gesetze für ALLE könnten nach solchen Vorfälle verschärft werden - ist doch der Grund, warum ich so drauf rumgeritten bin, dass eben NICHT alle Hunde gleich gefährlich sind.
Das wird mir dann als "Kampfhunde-Verteufeln" ausgelegt. Dabei geht es mir nur darum, dass ich es nicht ok finde, wenn alle Hundehalter (abgesehen von der Tiergefahr, mgl. Unfällen etc) in den "alle Hunde sind gefährlich" Topf geschmissen werden.
Ich sehe bei Haltern von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential auch eine erhöhte Sorgfaltspflicht und finde es richtig, wenn sich das in Gesetzgebung und Rechtssprechung niederschlägt.
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Bei manchen oder bei allen grundsätzlich? Genau das ist nämlich der entscheidende Knackpunkt. Ist es grundsätzlich grob fahrlässig mit drei mittelschweren Hunden unterwegs zu sein oder ist es das nur unter bestimmten Bedingungen?
Ich verstehe schon, worauf du rauswillst. Ich sehe es nur nicht ganz so.
Wenn jemand zu Tode kommt, weil man seine drei Hunde nicht halten bzw. kontrollieren konnte, dann muss man (offensichtlich) damit rechnen, wegen grober Fahrlässigkeit belangt zu werden. Das ist in meinem Empfinden richtig so.
Solange es kein Gesetz dagegen gibt, kann man sich entscheiden, ob man dieses Risiko eingeht oder nicht.
Man kann sich natürlich auch hinstellen und eindeutige Gesetze fordern - dann wird es halt verboten, und dann haben alle Hundehalter den Salat.
Weil es ein paar wenige gibt, die sich weigern, das Potential der eigenen Hunde anzuerkennen und zu respektieren.
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Ein wenig erschrecken tut es mich trotzdem, wenn Tierhalter bei einer verwirklichten Tiergefahr automatisch von einer Fahrlässigkeit des Halters mit strafrechtlicher Relevanz ausgehen.
Ich kann das - ein bis zur Unkenntlichkeit zerfleischter Mensch, Leichenteile im Magen des Hundes - beim besten Willen nicht als "verwirklichte Tiergefahr" ansehen. Das geht weit, weit darüber hinaus.
Und "automatisch" war da auch nichts. Es sind bestimmte Fakten bekannt - 3 Hunde, schlechte Ausrüstung usw. - aufgrund dessen man von Fahrlässigkeit ausgehen kann. Nicht einfach so.
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Da wir kein Präzendenzfall-basiertes Recht haben, sollte man vielleicht solchen Urteilen gar nicht so eine weitreichende Bedeutung beimessen.