Beiträge von Limetti

    Was ich halt lustig finde. 1 m ist das Geländer hoch, oder? Ich bin 1,80. Wenn mich eine plötzliche Windböe gegen das Geländer fegt, flöge ich möglicherweise genauso drüber, wie ein Radfahrer.
    Damals sind wir mit den Pferden regelmäßig über eine Autobahnbrücke geritten. Das Geländer war auch sehr niedrig, die Steigbügel waren jedenfalls noch drüber. Da hätten wir die Pferde wahrscheinlich nicht mal mehr drüber führen dürfen. :denker:

    Vor allem denk ich mal, die 30 cm mehr reißen's auch nicht raus, würde ich so Laienhaft mal sagen.

    Ich frage mich auch, warum es für Radfahrer jetzt so schlimm sein soll, einfach mal abzusteigen.

    Immerhin müssen sie dort auch Rücksicht nehmen auf andere Passanten - oder sollen diese über das Geländer hüpfen, wenn ein Radfahrer klingelnd freie Bahn fordert?

    die Brücke ist ja breit genug für Radler und Fußgänger, also ich seh da jetzt keinen Grund, warum Radler schieben müßten und ob jetzt die 30 cm die Brücke dann sicherer machen? Es geht ja anscheinend darum, daß niemand übers Geländer fällt, also ich finde, die Gesellschaft verblödet immer mehr und wird immer mehr unnötig reglementiert.

    Phonhaus

    Der American Bully | Tierschutzverein München:

    "IV. Damit einhergehende rechtliche Problematik in Bayern

    Aufgrund der Mischlingseigenschaft i. V. mit seinem charakteristischen Aussehen wird die Haltung eines American Bullys in Bayern immer problembehaftet und riskant sein. Wird bei einem solchen Hund seitens der zuständigen Behörden ein Rassegutachten verlangt, so muss die Rassezugehörigkeit seitens eines von der Regierung von Oberbayern bestellten und beeidigten Hudesachverständigen oder einer anerkannten Person (welche die fachlichen Voraussetzungen erfüllt) definiert werden. Sofern der Hund deutliche Phänotypische Merkmale eines Kategorie 1 aufweist, kann dieser in die Kategorie 1, z.B. als Pit Bull Terrier- oder Staffordshire Terrier Mix eingestuft werden. Für deren Haltung bedarf es, gemäß der Bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, der Begründung eines berechtigten Interesses. Dieses berechtigte Interesse wird allerdings so gut wie nie durch die zuständigen Ordnungsämter bejaht. Diese Problematik wird bei unserem Listenhundetag „Ein Herz für jede Rasse“ immer wieder erörtert. Die Folge wäre in diesem Fall die Auflage einer fristgerechten Abgabe oder eine sofortige Sicherstellung des Hundes. Der beschlagnahmte Hund würde daraufhin in ein Tierheim verbracht. Eine Vermittlung in Bayern ist dann faktisch auf Grund fehlender Bewilligung nicht möglich. Der Hund kann dann nur außerhalb von Bayern vermittelt werden. Hier gibt es weitere Probleme, auf diese werden wir in einer der nächsten Ausgaben eingehen.

    Generell sollten sich potentielle Käufer von Bullys aus dem Ausland auch darüber im Klaren sein, dass die Einfuhr eines American Pit Bull Terrierers, American Staffordshire Terriers oder auch eines Mischlings dieser Rassen nach Deutschland eine Straftat darstellt."

    Aber genau dieses Leid der unerwarteten Beschlagnahmung könnte halt schon Stand jetzt Bullyhalter in Bremen und praktisch betrachtet auch in Bayern treffen,

    in Bayern dürfte es den Halter eines xl-Bullys aber nicht überraschen, es ist also nicht: Heute erlaubt, morgen plötzlich verboten. Der XL Bully ist in Bayern nicht erlaubt.

    § 1 - Bürgerservice

    (1) Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde stets vermutet:

    Pit–Bull

    Bandog

    American Staffordshire Terrier

    Staffordshire Bullterrier

    Tosa–Inu.

    Wer aktuell also in Bayern einen American Bully hält im Glauben, dass er da eine „erlaubte Rasse“ hat - steht ja nicht auf der Liste - hat trotzdem das Risiko, dass ihm der Hund entzogen wird wegen vermutlich beteiligter Ausgangsrassen oder Phänotyp.

    Auch das kann man in Erfahrung bringen, BEVOR man sich eine Rasse/Mix anschafft. Denn vor der Anschaffung eines Hundes sollte man sich informieren und dann weiß man, daß in Bayern bei Mixen nach Phänotyp entschieden wird. Wer sich nicht informiert - ist selbst schuld.

    Du wohnst ja in Bayern. Da ist die Rechtslage bereits so, dass auch ein völlig unauffälliger American Bully jederzeit beschlagnahmt und eingezogen werden kann und die Vermittlung innerhalb Bayerns nicht mehr möglich ist.

    Es ist ein Unterschied, ob ein Hund eingezogen wird, der entgegen aktuell bestehender Gesetze trotzdem angeschafft wird - und dann eben eingezogen wird, oder ob Hunderassen bis zu einem Zeitpunkt erlaubt waren und dann plötzlich nicht mehr und DANN eingezogen werden, so wie es damals eben der Fall war. Und genau das finde ich entsetzlich.

    Im ersten Fall sind es die Besitzer selbst, die bewußt das Leid für ihren Hund in Kauf nehmen, weil sie sich bewußt für eine Rasse/Mix entscheiden, für die sie keine Halteerlaubnis bekommen werden. Und das, Phonhaus , ist ein gewaltiger Unterschied.

    Natürlich kann man wieder über die Listen diskutieren und ob es prinzipiell fair ist, daß nicht jeder seine Traumrasse halten kann, egal wie unfähig und egal, welches Potential der Hund mitbringt, und man bei manchen Rassen eben Auflagen hat oder es unmöglich ist, sie zu halten, aber wer sich in Bayern einen Amstaff besorgt, legal kann das gar nicht passieren, der ist selbst schuld, wenn der Hund beschlagnahmt wird.