Es scheint also nicht unmoeglich zu sein, eine 'Erlaubnis' zu bekommen
Aber der Hund wurde ja, wenn ich das richtig verstehe, bereits vor der Euthanasie-Erlaubnis mit mehreren Beißvorfällen auffällig, oder?
Die Frage, die dAlis in den Raum gestellt hat, war ja, was mit Hunden passiert, die nie von Amtswegen auffällig wurden (wenn ich das richtig verstanden habe?). Also quasi der Fall, dass ein Hund zwar das Potential hat, so richtig gefährlich zu sein, aber aufgrund der bisherigen Führung nie gebissen hat. Nun kann aber besagter bisheriger Hundehalter den Hund aus welchen Gründen auch immer nicht länger behalten. Los kriegt man ihn privat eher nicht und wenn entsprechende Vereine sich ebenfalls verweigern - was ist dann? Ich bezweifele stark, dass bei einem Hund, der bislang nie nachweislich verletzt hat, eine Euthanasieverfügung durchgeht.
Was mir dazu allerdings noch einfällt: Kann man einen Wesenstest (also nicht so Verbands-Tests, sondern z.B. den typischen Listi-Wesenstest) theoretisch freiwillig machen?