Danke für diesen Thread. Ich hatte tatsächlich letzte Woche auch schon überlegt, ob ich so einen ähnlichen Thread erstelle, nachdem ich mit meinem Bruder mehr oder weniger ernst über's Erben gesprochen habe. Rational weiß ich, dass es extrem unwahrscheinlich ist, dass ich wegen Lucky ein Testament brauche. Da ich mich für ihn verantwortlich fühle, ist es mir aber trotzdem wichtig.
Ich habe daher überlegt ein Testament zu erstellen, um sicherzustellen, dass Lucky nicht automatisch im Tierheim landet und um dafür zu sorgen, dass die Personen, die sich dann kümmern, dadurch keinen finanziellen Schaden haben. Mein Plan sieht so aus, dass ich meinen Eltern die Aufgabe übergeben würde, dass sie entscheiden können, ob sie selbst den Hund nehmen oder an eine andere Person geben. Zum jetzigen Zeitpunkt würden sie ihn vermutlich selbst nehmen – aber was wäre in 10-15 Jahren? Daher möchte ich nicht eine fixe Person angeben und das Testament so offen wie möglich und verbindlich wie nötig formulieren. Falls sie ihn nicht nehmen (können), würde mein Bruder ihn nehmen.
Meine Eltern würde ich beauftragen, dass sie einen angemessenen Teil des Erbes für die Versorgung von Lucky ggf. zur Verfügung stellen.
An der Stelle könnte ich genau formulieren, welchen Betrag und welche Bedingungen etc. – die bisherigen Erbschaften in meiner Familie waren allerdings friedlich, so dass ich mir nicht vorstellen kann, dass es an dieser Stelle dann kritisch wird. Daher habe ich auch keine Bedenken, ein Testament ohne Notar zu erstellen.
Habt ihr für vergleichbare Fälle gute Formulierungen gefunden?
zweitens steht in unserem Kaufvertrag auch unter einer Ziffer, dass vor einer "Veräußerung des Hundes" sie informiert werden müsse und ein Vorkaufsrecht hätte (so wie ich es jetzt im Kopf habe, das müsste ich nochmal genau nachlesen). Klar, Versterben o.ä. ist keine Veräußerung, aber trotzdem wichtig sich da noch mal in den Sinn zu rufen, was man da eigentlich unterschrieben hat.
Weiß jemand, wie es damit aussieht? Greift dieser Paragraph auch beim Vererben? Ich gehe davon aus, dass die Züchterin meinen Plänen zustimmen würde, da es ihr darum geht, dass "ihre Hunde" gut versorgt sind. Mir wäre daher nur wichtig, ob ich das vorher mit ihr abklären muss (und mich dabei etwas lächerlich fühlen werde, da die Mathematikerin in mir weiß, wie groß die Wahrscheinlichkeit dafür ist, dass dieser Fall eintreten wird) oder ob der Paragraph nur greift, wenn der Hund verkauft wird.
Fuchshexchen : bzgl. der Mappe: Auch wenn die Mappe nicht rechtsgültig ist, fand ich die Idee gut. Ich habe bei meiner Arbeit eine Mappe hinterlegt, in der Notfallkontakte hinterlegt sind, falls mir bei der Arbeit mal etwas passiert, damit sie dann wissen, wen sie kontaktieren können. Ob im Notfall dann tatsächlich jemand daran denkt, weiß ich nicht (obwohl es auch im Schulhundkonzept steht), aber es schadet sicherlich nicht.
@Notfalldose: Danke für die Erinnerung. Die Dose habe ich schon da (ich habe mehrere gekauft und verschenkt, weil ich die Idee sehr gut fand), "nur" ausfüllen muss ich sie noch. Ein Verweis auf die Versorgung von Lucky kann da aber auch gut mit rein.