Natürlich ist das so. Ich finde es aber im Grunde auch falsch, die Menschen aus ihrer Verantwortung zu lassen. Wenn ich ein Tier habe, bin ich für dieses verantwortlich. Das ist einfach so....
Ja, würde mir auch wünschen, dass man die Leute rechtlich dafür in die Pflicht nehmen kann. Ähnlich wie bei denen, die sich einen Mali geholt haben, weil es ja so coole Instavideos gibt und den jetzt dringend loswerden müssen, weil er gefährlich wird. Die müssten meiner Meinung nach auch lebenslang/bis zur Vermittlung für die Unterbringung zahlen. Aber wie will man das durchsetzen?
Ist schwierig, ganz ohne Frage. Aber schon Paragraph 1 des TierSchG greift da für mein Empfinden. Wenn der Hund leidet (wie in meinem Beispiel, weil er ein akutes Rückenproblem hat, vermutlich mindestens einen Diskusprolaps), dann muß das Leid beendet werden. Es gab meine ich schon rechtskräftige Entscheidungen, dass wenn die Prognose einer Heilung gut ist, eine Eutha als "Ausweichmöglichkeit" so nicht gegeben wäre (was natürlich auch ein beenden von Leid wäre, aber leider ohne weiterleben....). Ergo muß dann am Ende an sich gehandelt werden. Problem bleibt natürlich, wenn die Besitzer weder Geld haben, muß natürlich geklärt werden, wie dem Hund dann geholfen werden kann.
Aber klar - wo kein Kläger, da kein Richter, und dann wird sicher unter der Hand noch viel gemauschelt, zu Lasten der Tiere....
Ich denke mal, da war das öffentliche Interesse da.
ob ein Mops nun gut Luft kriegt, dürfte den meisten deutlich egaler sein
Es fehlt derzeit schlicht die Rechtsgrundlage, die die Haltung qualgezüchteter Tiere (ergo nicht nur Hunde) untersagt.
Naja, wenn man mit dem Zuchtverbot anfinge, das steht ja im Grunde bereits im Gesetz, wird nur scheinbar fleißig von allen ignoriert, warum, leuchtet mir zugegebenerweise nicht ein. Im Paragraph 11 b steht ja drin, dass eine Zucht von Qualzuchten verboten ist.
Aber richtig - ein Haltungsverbot existiert nicht. Dennoch denke ich irgendwie, sollte man da doch Wege finden.... erst über die bereits bestehenden Gesetze, die einfach nicht umgesetzt werden, und in der Folge dann (dazu muss natürlich noch was passieren, bezüglich der Haltung der Tiere) eben auch ein Haltungsverbot. Warum man etwas nicht züchten darf, die Haltung aber kein Problem darstellen sollte ist ja im Grunde auch nicht einleuchtend. Aber leider müssen Juristen ja alles immer sehr kompliziert machen, damit es rechtlich nicht angreifbar ist....
Plötzlich stiegen die Leute die vorher mit Staffordshire und Co ihr Ego aufpolieren mussten eben auf Cane Corso,Kangal und Co um.
Hat zwar mit Qualzucht nichts zu tun, aber sollen alle Rassen verboten werden, die vielleicht aus den falschen Gründen angeschaffte werden könnten?
Ganz sicher nicht - hier macht für mich auch das Zucht- und Haltungsverbot weit weniger Sinn als bei Qualzuchten.... aber die zuständigen sehen das scheinbar anders....
Es ist eigentlich ganz einfach, leidet es, kann man es verbieten und auch entsprechend einschläfern falls das verbot umgangen wird.
Ein bisschen Leid ist ok, oder was? Und Einschränkungen führen eben nicht zwangsläufig zu Qualen.
Naja, aber da drehen wir uns am Ende auch im Kreis. Ja, wenn ein Hund permanent leidet, wirklich leidet, würde ich dazu tendieren, ihn einzuschläfern. Aber "nur" (Füllwort, klingt etwas böse, wenn ich es hier verwende, sorry) weil dieses Problem eben vorhanden ist, soll dann ein Qualzuchtverbot / Haltungsverbot von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen nicht verboten werden? Weil man nicht sofort alle Hunde "gemerzt" hat? (klingt etwas zynischer, als ich es eigentlich möchte.... )
Ich denke einfach schon lange, dass man das Problem angehen muß. Vor allem AUCH, weil die Zucht von Qualzuchtrassen im Grunde schon jetzt verboten ist, jedenfalls würde ich als Nichtjurist Paragraph 11 b TierSchG so auslegen, wenn da unter Punkt 1 steht :
erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
Das ist bei brachycephalen Rassen definitiv der Fall, und es ist auch bei 70 % der frz. Bulldoggen mit Keilwirbeln der Fall, wenn sie zu Problemen führen....